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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phlip
24.07.2009, 06:36 Uhr

Bußgeld in Sozialstunden

Hallo,
als Schüler müsste ich mein Bußgeld doch in Sozialstunden abarbeiten dürfen oder ??
Müsste ich dann meine Finanzem offen legen ??

jezt schon einmal vielen dank !!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
24.07.2009, 09:57 Uhr

zu: Bußgeld in Sozialstunden

Meinst du ein "Knöllchen" und wenn, in welcher Höhe?

Außerhalb des Straßenverkehrs geht es scheinbar:

»Vom neuen Schuljahr an sollen strafmündige Schüler ab 14 Jahren mit 50 Euro zur Kasse gebeten werden, wenn sie Schule schwänzen. Die Entscheidung über die Verhängung eines Bußgeldes sollen die Schulkonferenzen der Schulen treffen, heißt es im Schulministerium. Zahlen die betroffenen Schüler nicht, kann ein Jugendrichter auf Ableistung von Sozialstunden entscheiden. «

Quelle: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/311103

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25.07.2009, 10:16 Uhr

zu: Bußgeld in Sozialstunden

Also des war halt en Verkehrsbußgeld.... 250 Euro...

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25.07.2009, 10:49 Uhr

zu: Bußgeld in Sozialstunden

Da du minderjährig und Rechtsschutz versichert bist, wie du hier erwähntest http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=19490&a
mp;forum=5
,
würde ich sehr gute Chancen sehen.
Spätestens jetzt würde ich einen Anwalt einschalten.
Alles Gute.

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25.07.2009, 12:16 Uhr

zu: Bußgeld in Sozialstunden

Ok alles klar, vielen dank !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.07.2009, 19:36 Uhr

zu: Bußgeld in Sozialstunden

M.E. sieht das Owi- Gesetz keine Möglichkeit vor, Bußgelder in Sozialstunden umzuwandeln.

Dagegen treten im Strafrecht bei Jugendlichen Sozialstunden an die Stelle von Geldstrafen.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Überbeanspruchung der Bremsen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren