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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnervogel
17.07.2009, 20:05 Uhr

Prüfauftrag mit Vorbehalt

Hallo Zusammen,

bin neu hier und habe gerade meine Prüfungen in Klasse A (unbeschränkt) bestanden - bin Besitzer Klasse BE,CE,MLT schon seit 20 Jahren. Aufgrund einer Aussage eines Unfallgegners (welcher MIR bereits Anfang diesen Jahres aufgefahren ist) liegt leider ein Straftatbestand gegen mich vor (wird seit einiger Zeit von den Anwälten versucht zu klären...) . Deshalb hat die Führerscheinstelle mir den Prüfauftrag nur unter Vorbehalt erteilt, d.h. ich konnte die Prüfungen ablegen, bekomme aber solang' keinen Führerschein ausgehändigt, wie die Sache nicht vom Tisch, bzw. durch abschließenden Bescheid erledigt ist. Da sich das bestimmt noch einige Zeit hinzieht, wird die MotorradSaison2009 für mich vorbei sein. Weiß einer von Euch, ob ich einen vorläufigen, vorübergehenden, befristete Erweiterung um Klasse A o.ä. bekommen kann? Hat jemand einen ähnlichen Fall auf dem Schirm?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 20:26 Uhr

zu: Prüfauftrag mit Vorbehalt

Die Führerscheinstelle wartet den Ausgang des Strafverfahrens ab und erteilt vorher die Fahrerlaubnis nicht. Daher wird vorher auch kein vorläufiger Führerschein ausgestellt, denn mit diesem würde die FE der Klasse A ja auch als erteilt gelten.

Du solltest versuchen, den Ausgang des Strafverfahrens zu beschleunigen. Welche Möglichkeiten es da geben könnte, wird dir dein Anwalt sagen können.

Ich frage mich aber gerade, um welchen Straftatbestand es geht, wenn ein anderer dir draufgefahren ist ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-110 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind Motorradfahrer besonders gefährdet?

Weil ihre Geschwindigkeit unterschätzt werden kann

Weil sie leicht übersehen werden

Weil sie bei Unfällen ein höheres Verletzungsrisiko haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Nässe kann die Wirkung von Trommelbremsen beeinträchtigen. Was ist zu tun?

Die Bremse vorsichtig trocken fahren

Die Bremse mehrfach im Stand betätigen

Bremsflüssigkeit nachfüllen