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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tina631963
13.06.2008, 07:51 Uhr

Neuer Führerschein beantragt wegen Namensänderung

Dies ist jedoch nicht so einfach, da ich vor einiger Zeit meine Sehstärke durch ein OP korrigieren lassen habe, so das ich keine Brille mehr benötige. Vom Augenarzt erhielt ich dafür ein Zeugnis. Dieses reicht der Führerscheinstelle nicht aus, da ich damit nur PKW ohne Brille fahren darf, jedoch die LKW´s bis 7,5 t nicht. Für diese müßte ich, im Falle einer Kontrolle, eine Brille vorweisen. Nun liegt der Führerschein auf Eis und wird bis zur Klärung nicht ausgestellt.
Wer kann helfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
13.06.2008, 21:26 Uhr

zu: Neuer Führerschein beantragt wegen Namensänderung

Das ist ja nun wirklich kein Problem und die Führerscheinstelle sollte sich da auskennen!

Du findest auf dem Scheckkartenführerschein hinter jeder Fahrerlaubnisklasse die Spalte 12. Hier werden die Auflagen in Form von Schlüsselzahlen eingetragen (z.B. 01 für Sehhilfe)
guckst du hier: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schlu
esselzahlen.php


Die Spalte hinter der Führerscheinklasse bezieht sich nur auf diese Klasse speziell. Also wird in deinem Fall bei der Klasse B nichts eingetragen und bei der Klasse C1 die Auflage 01.

Eintragungen ganz unten auf dem Kartenführerschein in der Spalte 12 beziehen sich auf alle Klassen

guckst du hier:
http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseservice/Archiv
/EU-Fuehrerschein/eu-fuehrerschein_muster.htm

Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

18 m

27 m

36 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf einen Stau

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich