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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern thomas1971
07.08.2007, 21:16 Uhr

was darf die polizei!!!

ich hätte mal eine frage !!!ich war mal untwegs,auf der autobahn ,als eine autobahnbaustelle mit 30 kmh begrenzung.auf der rechten spur fuhr ein polizeiwagen mit gleicher geschwindigkeit wie ich,der polizist hat mich beobachtet ob ich die geschwindigkeit halte,kann die polizei per tacho bestimmung ,eine strafe verhängen!!thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
08.08.2007, 13:53 Uhr

zu: was darf die polizei!!!

Also ich verstehe das von Thomas geschilderte nicht so ganz. Ist es nun eine Frage oder nur eine Aussage? Ist er zu schnell gefahren? Das würde ich allerdings kurios finden, wo doch die Polizei direkt neben ihm fuhr!!! Falls er sich an die erlaubten 30 km/h gehalten hätte, gäbe es ja kein Problem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
08.08.2007, 15:55 Uhr

zu: was darf die polizei!!!

Autobahn und 30km/h Begrenzung? Krass!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnurre
08.08.2007, 16:59 Uhr

zu: was darf die polizei!!!

30km/h in einer baustelle auf einer bab kein problem. auch bei einer grob verkehrswidrigen verkehrsweise mit erhöhter geschwindigkeit, kann der tachometer des polizeiautos als beweismittel dienen, allerdings mit abzug einer erhöhten toleranz als bei den "normalen" geschwindigkeitsmessern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
08.08.2007, 19:09 Uhr

zu: was darf die polizei!!!

Ich kann in der Sache nicht aus Gesetzen und Verordnungen zitieren. Trotzdem denke ich, die aus dem Polizeiauto können nichts machen, wenn während der 30 km/h-Beschränkung jemand an ihnen mit sagen wir 35 km/h vorbeizieht.

Anders dürfte der Fall liegen, wenn jemand mit sagen wir 140 km/h an den 2 Polizisten vorbeizieht. Die Geschwindigkeit ist ganz offensichtlich zu schnell. Mehr als eine ärgerliche Verwarnung ist aber sicher nicht drin.

Übrigends gibt es mittlerweile auch verlässliche "mobile Radarfallen", die über einen geeichten Tacho synchronisiert werden. Das dürfte aber in einem auffälligen Polizeiauto keinen Sinn machen.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.08.2007, 22:55 Uhr

zu: was darf die polizei!!!

Eine Geschwindigkeitsmessung durch hinterherfahren ist grundsaetzlich zulaessig und wird auch desoefteren praktiziert. Dabei sind jedoch erhoehte Toleranzen zu beruecksichtigen. 15 bis 20 % sind hier ueblich.

Dem Messverfahren an sich steht nichts im Wege, solange ueber eine gewisse Strecke (lt. Rechtssprechung ca. 300m) zum gemessenen Fahrzeug ein konstanter Abstand eingehalten wird. Eine Videoaufzeichnung oder Aehnliches ist nicht notwenig.

mfG
Durban

P.S: Schoene Gruesse aus dem sonnigen Kroatien. Habe gerade mal eMails gelesen und konnte es doch nicht lassen, mal vorbeizugucken. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HerculesGT
14.09.2007, 17:27 Uhr

zu: was darf die polizei!!!

@corsa-ultrablau: Aha, also fährst du, wenn die Polizei dich nicht beobachtet zu schnell?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren