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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Derek_Jeter
20.03.2007, 16:41 Uhr

Frage zur Händlergarantie

Hallo Community,
Ich habe keinen besseren Namen für die Überschrift gefunden, jedoch hoffe Ich das ihr mir weiterhelfen könnt.

Habe Anfang des Jahres ein Auto bei einem Autohaus gekauft (gebraucht) und somit natürlich auch die einjährige Händler Garntie erhalten.
Nun habe Ich min Auto in der Werkstatt gehabt um einige Sachen montieren zu lassen, und da hat sich die Gelegenheit geboten, mal nachschauen zu lassen, ob auch wirklich alles ok ist.
Heraus kam das beide Domlager defekt sind, der Querlenker vorne Rechts ebenfalls defekt ist und die Stabilisatzionsbuchsen (Achsen Stabi) was das auch immer ist ausgeschlagen sind.

Nun meine eigentliche Frage. Ist das ein Garantiefall oder muss Ich die Kosten zur Reperatur selber übernehmen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
22.03.2007, 21:21 Uhr

zu: Frage zur Händlergarantie

hi derek....
ich denke mal, dass du bei dem händler einen kaufvetrag unterschrieben hast...schau dir deine ausfertigung an, weil es da bestimmt haftungsausschlüsse gibt...in wie weit dir das bei der kostenerstattung hilft, kann ich dir nicht sagen...im zweifelsfall nen anwalt zu rate ziehen
gruss
karsten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Als Rufzeichen