Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Headshot
02.11.2003, 02:24 Uhr

Zweites schweres Vergehen in Probezeit

Hallo!
Ich habe gerade richtig Scheiße gebaut!
Vor ein paar Monaten wurde ich einmal mit Alkohol (0,74) angehalten.
Bin nur 500 Meter gefahren zum Bahnhof, aber bei meinem Glück reicht das schon.
Muss jetzt 315EUR Strafe bezahlen und demnächst eine Nachschulung machen (auch nochmal richtig teuer).
Und heute hatte ich einen Unfall. Habe die Vorfahrt missachtet. War allerdings kein Alkohol im Spiel.
Womit muss ich jetzt rechnen? Ich bin noch in der Probezeit (wurde ja durch den Alkohol-Delikt um zwei Jahre verlängert) und ich habe bereits 4 Punke durch das voherige vergehen.
Ich bekomme jetzt wahrscheinlich erneut 3 Punkte.
Wieviele Punkte darf man in der Probezeit haben?
Und muss ich jetzt noch eine zweite Nachschulung machen oder wie läuft das ab?
Habe wegen der ersten Nachschulung noch keine Post bekommen, nur dass Bussgeld für den Alkohol.
Achso, meinen Führerschein muss ich auch für einen Monat innerhalb der nächsten vier Monate abgeben, das habe ich schon schriftlich.
Wäre über ein paar Antworten sehr dankbar, wenn sie mir nicht zu viel Angst machen :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tabtwo
02.11.2003, 11:49 Uhr

zu: Zweites schweres Vergehen in Probezeit

Du hast dann eben 7 Flensburger Pünktchen, die meine ich nach 5 Jahren getilgt sind.
Auf die Probezeit hat das zweite Delikt noch keinen Einfluss, da du noch kein Aufbauseminar absolviert hast und ja deshalb "auch nichts dazu gelernt hast".
So hattest du Glück im Unglück, du hast noch einen "Freischuss" in der Probezeit, danach ist aber Sense.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Headshot
02.11.2003, 19:43 Uhr

zu: Zweites schweres Vergehen in Probezeit

Also die Sache mit dem Alkohol ist knapp 3 Monate her. Den Brief für die Nachschulung habe ich wie gesagt noch nicht bekommen.
Ich muss dann also nur EINE Nachschulung machen, ja?
Wie ist das mit dem Fahrverbot? Habe ja schon ein Monat Fahrverbot! Bekomme ich jetzt nochmal einen Monat? Wenn ja, kann ich mir dabei auch im Zeitraum von 4 Monaten aussuchen, wann ich den Führerschein abgebe?
Und wieviele Punkte darf man denn haben bis der Lappen weg ist? 13? Egal ob in Probezeit oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tabtwo
02.11.2003, 20:00 Uhr

zu: Zweites schweres Vergehen in Probezeit

Wenn's für das Delikt mit den 3 Punkten auch ein Fahrverbot gibt, kommt das noch.
Im Normalfall musst du nur eine Nachschulung machen.

Bei 18 Punkten ist der Lappen weg, egal ob Probezeit oder nicht. Nur wirst du früher deinen Lappen durch die Probezeitregelung weghaben (Dritter schwerer Verstoß bzw. bei dir vierter) innerhalb der Probezeit bevor du auf 18 Punkten bist.

Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis 1,0 Promille Alkohol im Blut abgebaut ist?

5 Stunden

1 Stunde

10 Stunden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Möglichst weit rechts fahren

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- den Verletzten Hilfe leisten