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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
08.09.2017, 15:00 Uhr

Fußgänger A und B Verstoß?

Hallo, ich habe mich auf http://bussgeldrechner.com/fussgaenger/ etwas umgesehen wie viel ein Fußgänger noch mal zahlen muss, wenn er über Rot geht etc. weil ich dachte, das wäre mal erhöht worden. Liegt aber anscheinend immer noch alles bei 5 €. Dabei habe ich gesehen, dass manche Sachen von Fußgängern A und manche B Verstoß sind. Kann mir jemand sagen, wieso? Was kann man da bei Fußgängern für einen Unterschied machen? Habe in der Tabelle keinen Unterschied feststellen können, vor allem wenn eh alles 5 e kostet??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aaron
15.02.2018, 09:03 Uhr

zu: Fußgänger A und B Verstoß?

steht unter deinem link nix dazu?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-110 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind Motorradfahrer besonders gefährdet?

Weil ihre Geschwindigkeit unterschätzt werden kann

Weil sie leicht übersehen werden

Weil sie bei Unfällen ein höheres Verletzungsrisiko haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen