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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathy 23
02.04.2009, 13:56 Uhr

Handy am Steuer

Hallo,
habe schon eine Probezeitverlängerung, wurde vor ungefähr 1,5 jahren wegen zu schnellem fahren geblitzt!!!
Heute wurde ich angehalten wegen Handy am Steuer.
Das sind dann 40 euro einen punkt!!!
Meine frage bekomme ich jetzt meinen Führerschein weg????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.04.2009, 15:27 Uhr

zu: Handy am Steuer

Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung ist ein B-Verstoß.

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Bekommst also erst beim nächsten Verstoß binnen der verl. Probezeit die Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kathy 23
02.04.2009, 16:01 Uhr

An Peg

Dankeschön für deine antwort, auch wenn ich keine ahnung habe was A- bzw B- Verstöße sind, noch nie was von gehört!!!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist