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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blub123
15.02.2008, 16:52 Uhr

An der Autobahn von der Polizei rausgezogen

Ich wurde gestern von der Polizei an der Autobahn angehalten. Hatte leider keinen Führerschein dabei. Konnte mich nur durch Perso ausweisen.
Vorwurf der Polizei:
1. Fahren auf der Autobahn mit ca 130 kmh bei 100 kmh Geschwindigkeitsbegrenzung (Polizist behauptet selber 120 kmh gefahren zu sein)
2. Überfahren einer durchgezogenen Linie
3. späteres beschläunigen auf 180 kmh

Der Polizist behauptete "man könnte es fast persönlich nehmen". Die Anzeige wird per Post zugeschickt. Habe von Polizei weder Namen noch etwas schriftliches erhalten.

Was ist in so einem Fall zu erwarten? Wer weiss Rat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.04.2008, 17:21 Uhr

zu: An der Autobahn von der Polizei rausgezogen

Da hat Kahleberger Recht. Es sei denn, er ist dir eine Zeitlang hinterhergefahren.

Was sollte denn der dumme Spruch mit dem persönlich nehmen? Meinte er damit, dass er deine Verstöße persönlich nehmen müsste?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011

Kraftfahrzeuge aller Art

Motorräder und Fahrräder, die geschoben werden

Handfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen