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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anuschka83
22.11.2007, 13:13 Uhr

Mofa-Führerschein und Punkte in Flensburg

Hallo

also....mein Bruder hat einen Mofa-"Führerschein" und einen 50er Roller gdrosselt auf Mofa/25 kmh
er hatte nun einen unfall und ist schuld, da er jemandem die Vorfahrt genommen hat. Nun hat er ein Bußgeld in Höhe von 60 euro bekommen und drei punkte in flensburg.
Nun meine Frage(n):
- zählt der Mofa-Führerschein überhaupt schon soweit als Führerschein dass er eine Verlängerung der Probezeit bekommt?
- oder beginnt die Probezeit erst wenn er seinen Auto-Führerschein macht und dann 4 Jahre?
- oder kann es womöglich sein dass er seinen Autoführerschein nun erst später machen darf??
- die Nachschulung, die man ja normalerweise machen muss wenn innerhalb der Probezeit etwas passiert, muss er die überhaupt machen? Er hat ja wie gesagt bisher nur die Mofa-Fahrerlaubnis. Oder muss er die Nachschulung erst machen wenn er seinen Auto-Führerhscein macht?

Ich weiß, es ist etwas kompliziert, aber es wäre super wenn mir jemand Antworten geben könnte!

Schon mal 1000 Dank!

Liebe Grüße,
Anuschka83

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.11.2007, 13:23 Uhr

zu: Mofa-Führerschein und Punkte in Flensburg

Dein Bruder muss weder jetzt noch später eine Nachschulung machen, da er nicht in der Probezeit ist. Er kann auch ganz normal seinen Autoführerschein machen und hat erst dann eine Probezeit, die auch nur 2 und nicht 4 Jahre beträgt. Nur wenn er mit seinem Autoführerschein (oder mit der Klasse A1, falls er diese machen sollte) in der Probezeit bestimmte Verstöße begeht, wird die Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anuschka83
22.11.2007, 13:58 Uhr

zu: Mofa-Führerschein und Punkte in Flensburg

hallo,
danke georg ;-)

wie sicher bist du dir da?!?!
100%ig?!

LG,
Anuschka

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
22.11.2007, 14:06 Uhr

zu: Mofa-Führerschein und Punkte in Flensburg

Stimmt schon wenn Georg das sagt =)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anuschka83
22.11.2007, 14:28 Uhr

zu: Mofa-Führerschein und Punkte in Flensburg

oh mann,

ich danke euch, das ist ja mal eine gute nachricht ;-)

und vor allem so schnelle antwort, echt super!

DAnke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen