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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anjus.w
22.07.2007, 21:02 Uhr

Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Hallo!
Ich hätte mal ne Frage.
Ich fahre einen tiefergelegten Golf 4, der 2cm tiefer ist, als eingetragen. Wenn mich die Polizei anhält, knallhart ist und mir keinen Frauenbonus gibt, sind das glaub ich 3 Punkte!
Am 26.9.07 endet meine Probezeit.
Bekomme ich dann durch die 3 Punkte eine Verlängerung oä Strafen oder treten diese Strafen nur bei anderen Delikten, wie z.B. zu schnelles fahren in kraft?
Danke im Vorraus!
Mfg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bunny007
22.07.2007, 21:18 Uhr

zu: Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Jupps nen Kumpel wurde mit seinem Fahrwerk was nicht rechtsgemäß eingetragen wurde angehalten und darf nun zum Seminar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
22.07.2007, 22:14 Uhr

zu: Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Versteh ich jetzt nicht?
Du sagst die Kiste ist tiefer, und eingetragen.
Dann hast du doch nichts zu befürchten, außer du trixt z.B. mit einem Gewinde Fw.

Aber um deine Frage zu beantworten, natürlich musst du dann zum Aufbauseminar.
Du führst immer ein Fahrzeug was keine Betriebserlaubniss hat und somit kein Versicherungschutz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.07.2007, 23:16 Uhr

zu: Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Moment, moment. Erlöschen der Betriebserlaubnis bringt m. E. 50 Euro und drei Punkte, ist allerdings ein B- Verstoß, führt also nicht zu Probezeitmaßnahmen.

Oder irre ich mich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anjus.w
23.07.2007, 10:44 Uhr

zu: Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Also des Fahrwerk ist eingetragen mit einem Abstand Radmitte Börtelkante 33cm und ich bin bei 31 cm weil mein Freund unbedingt vorne noch bis zum Maximum runter wollte.

hmm also weiß es noch keiner so recht. Ich hoffe halt mal dass ich die 2 Monate noch durchhalte ohne kontrolliert zu werden, oder doch 2 cm hochschraube für die Zeit.

Danke euch!
Aber wenn jemand noch was konkretes weiß, dann immer her mit eurem Wissen :)
Mfg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bunny007
23.07.2007, 12:03 Uhr

zu: Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Also ich würde es hochschrauben...
wie gesagt, ein Kumpel von mir darf deswegen grad zum Seminar...erlöschen der Betriebserlaubnis usw ;)
Aber musst du selber wissen   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Racer
24.07.2007, 16:27 Uhr

zu: Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Schraub es besser hoch. Wenn die plötzlich ne Kontrolle machen und dir kein Frauenbonus geben, kannst Du zum Seminar und der ganze Spaß zieht Dir über 250 € aus den Taschen...

Aber auch wenn die Probezeit rum ist, solltest Du die 2 CM höher schrauben...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2007, 17:20 Uhr

zu: Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

» Aber wenn jemand noch was konkretes weiß, dann immer her mit eurem Wissen :) «

Was ich an konkretem Wissen habe, ist folgendes:

Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis wird geahndet nach 178 BKat, TBNR 318606, kosten 50 Euro zzgl. Gebühren und bringt 3 Punkte.

Jetzt muß ich aber gestehen, daß ich gerade ein wenig auf dem Schlauch stehe:
In meinem Bußgeldkatalog steht, daß es sich um einen B- Verstoß handelt.
In einem BKat, den ich im Netz gefunden habe, steht, das ganze sei ein A- Verstoß.

Ein B- Verstoß hätte keine Auswirkungen auf die Probezeit, ein A- Verstoß würde Aufbauseminar und Probezeitverlängerung nach sich ziehen.

Mein BKat ist vom 01.05.2006. Ich weiß nicht, ob der andere neuer oder älter ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.07.2007, 17:32 Uhr

zu: Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Gerade recherchiert: Mein BKat ist veraltet. Der Tatbestand ist seit Februar 2007 im Zuge der Einführung der FZV zu einem A- Verstoß geworden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anjus.w
25.07.2007, 19:45 Uhr

Probezeitverlängerung wegen Tieferlegung?

Ok, also vielen Dank an euch, habt mir echt weitergeholfen! Dann werd ich wohl oder übel 2 cm hochdrehen.
Lg Anja

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen