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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 1Andrea
07.05.2007, 16:59 Uhr

zum 2. Mal zu schnell

Hallo, bin leider zum zweiten Mal außerhalb geschlossener Ortschaften 42 km zu schnell gefahren. Gibt es Konsequenzen für Wiederholungstäter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.05.2007, 17:29 Uhr

zu: zum 2. Mal zu schnell

Durchaus.
Wenn Du das erste mal auch 41 km/h zu schnell warst, wurde vermutlich ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Dasselbe erwartet Dich nun wieder- zusätzlich ein weiterer Monat wegen Beharrlichkeit.
Außerdem mußt Du damit rechnen, daß das Bußgeld erheblich erhöht werden wird.
Bist Du in der Probezeit?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden