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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MelG80
03.06.2006, 21:25 Uhr

betrunken Fahrradfahren

Hallo Ihr Lieben,
ich hab ne kleine wette zu laufen..

muß wissen, ob die polente nich auch schon unter 1,6 Promille Fahrradfahrer abkassieren kann und wenn inwieweit und welche bußgelder stehen an...

ich hab das zumindest schon häufiger gehört..

gibts ne rechtsgrundlage??

der Dank eilt euch voraus..

:o))

Mel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MarsTG
03.06.2006, 21:35 Uhr

zu: betrunken Fahrradfahren

Genau wie beim Auto fahren. Bei fahrauffälligem Verhalten ab 0,3 Promille.
Bin nur grad zu faul nen Paragraphen zu suchen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.06.2006, 00:29 Uhr

zu: betrunken Fahrradfahren

Wenn du mit mehr als 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigst, gilt das auch am Fahrrad als §315c StGB.
Ohne Ausfallerscheinungen gilt bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit, dort greift dann §316 StGB.

Abkassiert wirst du da aber nicht von der Polizei und Bußgeld gibts auch keins, sondern das ist ein Straftatbestand und landet vor Gericht und wird im Regelfall mit einer saftigen Geldstrafe bestraft.

Eine 0,5 Promillegrenze als Ordnungswidrigkeit wie beim PKW gibt es jedenfalls nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

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Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

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