Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marouan
07.03.2006, 13:12 Uhr

Probezeit auch wenn ausländischer FS schon seit 14 Jahren?

Hallo Leute,

DRINGEND, EINSPRUCHSFRIST LÄUFT AB!!!

ich habe seit 14 Jahren einen ausländischen Führerschein. Letztes Jahr mußte ich einen deutschen Führerschein machen; da ich schon seit 9 Jahren in Deutschland bin, konnte der Führerschein nicht mehr umgeschrieben werden.
Nun habe ich einen Bußgeldbescheid über 50,- und 3 Punkte bekommen, wodurch ich ein Nachschulungsseminar besuchen müsste, da ich noch in der Probezeit bin.
Kann mir jemand sagen, ob ich Einspruch einlegen kann mit der Begründung, dass ich ja schon seit 14 Jahren einen Führerschein habe? Und ob ich Einspruch nur gegen das Seminar einlegen kann, oder ob ich gegen den gesamten Bußgeldbescheid Einspruch erheben muß.
Danke! Marouan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marouan
07.03.2006, 13:50 Uhr

zu: Probezeit auch wenn ausländischer FS schon seit 14 Jahren?

Danke bs01, aber leider hilft mir das nicht weiter, da ich meinen Führerschein nicht auf Grund des §31 erhalten habe, da wie gesagt die Zeit zur Umschreibung schon abgelaufen war.
Hast Du vielleicht noch einen Tipp für mich?
Gruß Marouan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.03.2006, 14:09 Uhr

zu: Probezeit auch wenn ausländischer FS schon seit 14 Jahren?

Meines Erachtens hast du keine Probezeit mehr, woran auch die Regelung des § 33 Abs. 2 FeV nichts ändert.

Diese Vorschrift (oben von BS01 eingefügt) besagt, dass bei der Berechnung der Probezeit jener Zeitraum nicht berücksichtigt wird, in dem ein ausländischer Führerschein in Deutschland nicht mehr gilt. Ein ausländischer Führerschein gilt nach Wohnsitzbegründung in Deutschland noch 6 Monate, nach altem Recht (bei dem ich mir aber nicht sicher bin, ob es hier noch Anwendung finden kann) waren es 12 Monate.

Zusätzlich zu diesem Zeitraum wird aber auch die Dauer des Besitzes im Heimatland mit berücksichtigt. Du wohnst seit 9 Jahren in D und hast seit 14 Jahren den Führerschein, sodass auch dieser 5-jährige Führerscheinbesitz vor der Wohnsitzbegründung in Deutschland angerechnet werden müsste.

Deine Führerscheinstelle sieht das offenbar anders. Vielleicht nimmst du mal anwaltliche Hilfe in Anspruch.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden

Mit einem Stau

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Nur Warnblinklicht einschalten