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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ikaluis
27.02.2006, 15:45 Uhr

2x geblitzt in der Probezeit

Hallo,

wurde jetzt zweimal innerhalb von zwei monaten mit überhöhter geschwindigkeit(25km/h) zuviel geblitzt!Muss ich meinen Führerschein nach dem zweiten vergehen abgeben?

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.02.2006, 16:12 Uhr

zu: 2x geblitzt in der Probezeit

Nein. Sind die 25 km/h jeweils die Nettowerte (also abzgl. Toleranz?)

Wegen des ersten Verstoßes wird dann also Deine Probezeit verlängert (auf 4 Jahre) und ein Aufbauseminar angeordnet.

Mit Deinem zweiten Verstoß kommst Du nun zu Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen: Du wirst aufgefordert, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, dessen Teilnahme allerdings freiwillig ist. Durch die Teilnahme kannst Du zwei Punkte tilgen lassen.

Bei einem weiteren A- Verstoß (oder zwei B-Verstößen) wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
27.02.2006, 17:41 Uhr

zu: 2x geblitzt in der Probezeit

Da du wahrscheinlich die Aufforderung zum Aufbauseminar noch nicht erhalten hast, was ja, wie man hier so hört, meistens etwas länger als 2 Monate dauert hast du nochmal Glück gehabt und musst nur zum Aufbauseminar und noch nicht zur verkehrspsychologischen Beratung.

Nur würde ich dir empfehlen, dass du mit deiner Geschwindigkeit spätestens ab jetzt aufpasst, nicht dass du noch mehr Verstösse über 21km/h sammelst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.02.2006, 18:14 Uhr

zu: 2x geblitzt in der Probezeit

"Da du wahrscheinlich die Aufforderung zum Aufbauseminar noch nicht erhalten hast, was ja, wie man hier so hört, meistens etwas länger als 2 Monate dauert hast du nochmal Glück gehabt und musst nur zum Aufbauseminar und noch nicht zur verkehrspsychologischen Beratung."

Da MUSS man gar nicht hin, ist aber dennoch zu empfehlen, da hierdurch Punkte getilgt werden können.

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