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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mobilephone123
17.04.2005, 22:07 Uhr

Bußgeld/Vorladung/Probezeit

Hallo,

Angeblich habe ich am 15.10.04 eine rote Ampel überfahren. Der Bußgeldbescheid wurde mir am 21.12.04 zugeschickt. Doch der Polizeibeamte hat sich 100% geirrt, was Fotos und zusätzlich 2 Zeugen belegen können. Ich bin zum 6.5.05 vorgeladen.


Nun habe ich zwei Fragen:

- Ich habe meinen Füherschein am 21.04.05 ein Jahr, könnte als mit einem FSF Seminar meine Probezeit bis dahin also beenden (Probezeit auf ein Jahr verkürzen). Würde das was nützten? Wie ist da die gesetzliche Regel? Also müsste ich dann ggf. im Falle eines Bußgeldbescheid (ich bin zwar unschuldig) kein Aufbauseminar machen und meine Probezeit wird nicht verlängert?

- Was kostet so ein Verfahren? Wenn ich ggf. für Schuldig gesprochen werde.

Für eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für die Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
17.04.2005, 23:29 Uhr

zu: Bußgeld/Vorladung/Probezeit

»Ich habe meinen Füherschein am 21.04.05 ein Jahr, könnte als mit einem FSF Seminar meine Probezeit bis dahin also beenden (Probezeit auf ein Jahr verkürzen). Würde das was nützten? «

Nützt leider nix. Es zählt der Zeitpunkt des Verstoßes, d.h. der 15.10.04

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
18.04.2005, 07:21 Uhr

zu: Bußgeld/Vorladung/Probezeit

hmm.... so wie du den text schreibst scheint es mir, dass du dir deiner unschuld gar nicht so sicher bist!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Überbeanspruchung der Bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt