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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 dingdong
23.08.2012, 13:24 Uhr
Gefährdung Überholversuch?
Guten Tag,
ich war heute mit meiner Famile und meinem Pkw zum einkaufen unterwegs.
Hier kurz meine Sitution mit Frage.
Im Nachbarort angekommen wurde ich von einem Fahrservice (eine Art wie Johanniter) bedrängt. Sein Sicherheitsabstand betrug geschätzt 1,5m - 2m. Meine Geschindigkeit betrug Innerorts laut Tacho 60Km/H und ca 400m nach Ortseingang wurde die Geschwindigkeit auf 30Km/H für 100m wegen einer anliegenden Schule reduziert.
Nach diesen 100m beschleunigte ich wieder auf 60Km/H wobei der besagte Fahrservice, welcher permanent drängelte, ein Überholversuch startete und ihm durch meine Beschleunigung nicht gelang.
Eine Gefahr bestand nach meiner Ansicht für den Fahrservice nicht, denn es war kein Gegenverkehr in Sicht.
Bis zum Parkplatz verfolgte mich der Fahrservice mit dem bereits beschriebenen kleinen Sicherheitsabstand. Der Fahrer stieg aus und sagte er würde mich anzeigen, weil ich den Überholvorgang gefährdet habe.
Ist dies rechtens?
Was würde mich erwarten?
Vielen Dank im Vorraus.
Mfg

 Hinniwilli
23.08.2012, 14:27 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Andererseits hat der andere Fahrer ein Fahrverbot aufgrund seiner Fahrweise zu erwarten. Er würde sich also ins eigene Knie schießen, wenn er Anzeige erstatten würde, zumal Du Zeugen hast.
 dingdong
24.08.2012, 09:10 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Vielen Dank für die Antworten, hat mir echt weiter geholfen.
Was ich zum Thema Zeugen noch hinzufügen kann ist, dass der Fahrer vom Fahrservice zum beschriebenen Zeitpunkt allein im Fahrzeug war.
Somit dürfte dieses Problem wohl aus der Welt sein.?
 Peg 
24.08.2012, 16:13 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Wenn du dich da mal nicht zu früh freust.
Es mag Richter geben, denen ein glaubwürdiger Zeuge mehr sagt, als zwei oder drei, deren Aussagen sie weniger Vertrauen schenken.
Entsprechend wird er urteilen.
 dingdong
24.08.2012, 17:14 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Er hatte ja nicht mal einen im Fahrzeug.?
 Peg 
24.08.2012, 18:22 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
Er allein könnte reichen .....
»â EUROžCoram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.â EUROœ «
(römische Juristenweisheit).
Zu Deutsch: â EUROžVor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.â EUROœ)
 runner
24.08.2012, 20:35 Uhr
zu: Gefährdung Überholversuch?
nein mach dir keinen Kopf wegen dem Penner.Er hat dich provoziert und hätte mit dem dichten Auffahren sehr viele Unfälle verursachen können. Mach das aber nicht zu oft damit ist auch nicht zu spaßen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte
Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Als Rufzeichen
Als Warnsignal
Als Überholsignal
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren
Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen
Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?
Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf
Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab
Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen
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