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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 al-spw
17.06.2008, 10:55 Uhr
maximale Entfernung vom Straßenrand
Hallo!
Leider finde ich nirgends eine klare Regelung. Wie weit dürfen Schilder für eine Geschwindigkeitsbegrenzung vom Straßenrand (Bordstein) einfernt sein?
 carhol
17.06.2008, 12:19 Uhr
zu: maximale Entfernung vom Straßenrand
aha, zu schnell unterwegs gewesen und jetzt auf der verzweifelten suche nach einer ausrede.
werde bei gelegenheit mal nachsehen (wahrscheinlich ist georg aber wieder schneller)
 al-spw
17.06.2008, 17:14 Uhr
zu: maximale Entfernung vom Straßenrand
Erst einmal Danke für die Reaktionen.
Nein, der Blitz bzw. Laser hat mich nicht erwischt.
Nur wurde vor der Schule hier im Ort, die Geschwindigkeitsbeschränkung bestimmt 3m rechts des Bordsteines aufgestellt (Fuß/Radweg sind zwischen Straße und Schild). Alle anderen Schilder in der Straße stehen direkt am Straßenrand. In der og. VWV ist nur ein Mindestmaß angegeben, ein maximaler Abstand nicht.
Vielleicht findet ja doch jemand eine brauchbare Antwort bzw. Urteile aus der Rechtssprechung.
Es kann natürlich auch sein, dass die Beschränkung auch für Fußgänger und Radfahrer gelten soll!!!
 Georg_g
17.06.2008, 17:20 Uhr
zu: maximale Entfernung vom Straßenrand
Wenn der Sichtbarkeitsgrundsatz eingehalten wird und das VZ eindeutig der Fahrbahn zuzuordnen ist, dann wüsste ich nichts, was gegen eine etwas größere Entfernung sprechen würde. Meines Wissens gibt die VwV-StVO hier nur Mindestmaße an.
Hast du ein Foto von der Örtlichkeit?
 al-spw
17.06.2008, 20:37 Uhr
zu: maximale Entfernung vom Straßenrand
Im Augenblick nicht. Vielleicht Ende der Woche. Aber wenn es keine genauen Regelungen (erstaunlich für D) gibt, ist es auch egal. - Wir haben uns nur auf Arbeit darüber unterhalten, ob das Schild nicht ein bisschen weit von der Straße weg steht.
 al-spw
17.06.2008, 21:08 Uhr
zu: maximale Entfernung vom Straßenrand
Diese Bemerkung mit den Fußgängern war doch von mir nicht so ernst gemeint...
 al-spw
18.06.2008, 09:49 Uhr
zu: maximale Entfernung vom Straßenrand
Danke für die ausführliche Antwort.
Ich stelle ja gar nicht in Frage, dass dieses Schild zu der Straße gehört. Nur ist es eben, im Gegensatz zu den anderen Schildern, 3m seitlich versetzt und so kann es leicht übersehen werden.
Eigentlich möchte ich hiermit die Diskussion beenden.
Und zum Schluss noch einmal: Ich finde es gut, dass es an dieser Stelle die Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Ich hatte die Anfrage auch nicht gestellt, weil es mich "erwischt" hat - nur die Aufstellung des Schildes finde ich eigenartig.
Allen einen schönen Tag!
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