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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
fipi87
27.07.2006, 16:09 Uhr
Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Hallo,
folgende Situation heute in der Stadt: Ich nähere mich mit dem Auto einer kreuzenden Vorfahrtsstraße, muss also Vorfahrt gewähren. Ich beabsichtige, nach rechts auf die Vorfahrtsstraße abzubiegen, wobei das meines Erachtens nach keinen Einfluss auf mein Problem hat:
Von links möchte ein Fußgänger meine Straße an der Einmündung überqueren (er folgt also quasi der Verlängerung des Fußwegs) und kreuzt damit meine Fahrbahn.
Da auf der Straße abgesehen von einer einzelnen gestrichelten Linie (Vorfahrtsstraße kreuzt) aber _kein_ Fußgängerüberweg eingezeichnet ist, entscheide ich mich, bis zur selbigen Linie vorzufahren, um dann abzubiegen.
Der Fußgänger, der anscheinend darauf gewartet hat, dass ich ihn vorbei lasse, muss deshalb einen kleinen Umweg laufen, um die Straße hinter meinem Auto zu überqueren, und regt sich darüber auf.
Habe ich mich hier falsch verhalten oder hätte der Fußgänger warten müssen?
Georg_g
27.07.2006, 16:22 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Vorrang hatte der Fußgänger in dieser Situation nicht, was aber mit einem vorhanden oder eingezeichneten Gehweg nichts zu tun hat.
Ist man an einer Kreuzung oder Einmündung aber wartepflichtig ("Vorfahrt gewähren!"), und sieht einen Fußgänger herannahen, dann kann man freundlicherweise schon mal zwei Sekunden warten und den Fußgänger die Fahrbahn überqueren lassen.
Blutorange
27.07.2006, 17:03 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Machst du das auch, wenn ein Fahrradweg kreuzt? Hier müssen Autofahrer warten. Ich glaube, das ist eine ähnliche Situation. Darum glaube ich, dass du schon den Fußgänger hättest durchlassen sollen.
fipi87
27.07.2006, 17:33 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Danke für eure Antworten :-)! Dann bin ich ja ein wenig erleichtert. Natürlich wäre es nicht verkehrt gewesen, den Fußgänger vorbei zu lassen, aber irgendwie ist mir dieser Gedanke dann zu spät gekommen (mag an der Hitze liegen...).
diezge
27.07.2006, 18:29 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Hallo,
wenn ich der Fußgänger bin, folge ich der Vorfahrtsstraße und sehe ich ein Vorfahrtsschild. Also laufe ich in die Straße rein. Die entsprechende Vorsicht natürlich vorausgesetzt. Bisher hat mich noch keiner auf die Straße rausgeschoben.
Manchmal sind gestrichelte Linien oder rote, breite Streifen vorhanden. Diese sollen den Vorrang der Fußgänger den Autofahrern klarmachen.
Aber: Striche auf den Straßen, welcher Art auch immer, haben keinen Einfluß auf die Vorfahrt oder den Vorrang. Also darf der Fußgänger auch vor dem Auto überqueren, wenn keine Bemalung vorhanden ist.
Ist für mich reine Logik.
Gruß,
diezge
diezge
27.07.2006, 19:45 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Na, weil der Gehweg parallel der Hauptstraße verläuft und somit auch zur Hauptstraße gehört...
Georg_g
27.07.2006, 19:45 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
»wenn ich der Fußgänger bin, folge ich der Vorfahrtsstraße und sehe ich ein Vorfahrtsschild. Also laufe ich in die Straße rein.«
Dann gehst du eben irrtümlich davon aus, dass das Schild auch für dich gilt. Die Vorfahrt gilt aber nur für Fahrzeuge, nicht für Fußgänger. Und Vorrang (der auch für Fußgänger gelten würde) hast du hier nicht.
»Ist für mich reine Logik.«
Tja, die Uhren der StVO ticken aber anders.
rijx45
27.07.2006, 22:11 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
........
sorry....
bin jetzt nen bissl sprachlos...
warum?
na weil eigentlich jeder in der fahrschule gelernt haben sollte, dass ich als FZ-führer JEDEN fußgänger, der die strasse überqueren möchte, in die ich einfahren möchte, durchlassen MUSS!!!
ob ich auf einer abknickenden vorfahrtstrasse der vorfahrtstrasse folgen möchte...
ob ich von einer VFstr. in eine andere strasse einbiege...
ob ich bei RVL nacht links oder rechts abbiegen will...ich MUSS alle, die die straße, in die ich rein will gehen lassen!!
sucht euch den § bitte selber!
karsten
p.s.: gilt übrigens auch, wenn ich einen kreisel verlassen will
durbanZA
27.07.2006, 22:28 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
nun, die Beispiele, die Du nennst, sind gar nicht so falsch.
Es ist so: Wenn Du eine Straße entlangfährst, und am Rand steht ein Fußgänger, der die Fahrbahn überqueren möchte, darfst Du fahren.
Das machst Du vermutlich mehr oder weniger unbewusst automatsich so.
So ist es auch, wenn der Fußgänger in Kreuzungsnähe Deine Fahrbahn überqueren will, unabhängig von Markierungen auf dem Boden oder von der Vorfahrtregelung.
Esgibt allerdings eine Situation, in der Du den Fußgänger vorlassen musst: Und zwar beim Abbiegen. Da bist nämlich Du derjenige, der die Bahn des geraudeaus (= parallel zu Deiner ursprünglichen Fahrtrichtung) gehenden Fußgängers kreuzt. Daher musst diesen Vorgänger durchlassen.
Du sagst es ja selbst:
» ob ich von einer VFstr. in eine andere strasse einbiege...
ob ich bei RVL nacht links oder rechts abbiegen will...ich MUSS alle, die die straße, in die ich rein will gehen lassen!! «
..genau das, was ich gerade mit meinem Absatz zusammengefasst habe.
»
(...) p.s.: gilt übrigens auch, wenn ich einen kreisel verlassen will «
genau, denn das ist nichts anderes. Verlässt Du einen Kreisel, biegst Du ab. Daher gilt hier nichts anderes.
Einzige Ausnahme ist die abknickende Vorfahrt, und das schreibst Du ja auch:
» ob ich auf einer abknickenden vorfahrtstrasse der vorfahrtstrasse folgen möchte... «
Wer bei einer abknickenden Vorfahrtstraße der VOrfahrtstraße folgt, wechselt zwar die Fahrtrichtung, biegt aber verkehrsjuristisch gesehen nicht ab.
Das kann aber der Otto-Normalverbraucher- Fußgänger nicht unbednigt wissen. Ihm kommt die Situation verwandt vor, daß ein Fahrzeug, daß gerade abgebogen ist, wartepflichtig ist. Um Konfliktsituationen zu vermeiden, in denen der schwächere Verkehrsteilnehmer benachteiligt ist, hat man diesen Sonderfall eingeführt: Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muß Fußgänger die Fahrbahn überqueren lassen.
Das ist die einzige Ausnahmeregel, ansonsten ist alles recht einfach.
diezge
27.07.2006, 23:29 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
»Esgibt allerdings eine Situation, in der Du den Fußgänger vorlassen musst: Und zwar beim Abbiegen. Da bist nämlich Du derjenige, der die Bahn des geraudeaus (= parallel zu Deiner ursprünglichen Fahrtrichtung) gehenden Fußgängers kreuzt. Daher musst diesen Vorgänger durchlassen.«
Das würde ja folgendes heißen:
Ich folge als Fußgänger der Hauptstraße auf dem Gehweg und überquere eine Seitenstraße. Im gleichen Moment kommt ein Auto von hinten und will in genau diese Seitenstraße rechts einbiegen. Das Auto muß warten, weil es meine Fahrbahn kreuzt. Jetzt kommt aber ein Auto von rechts aus der Seitenstraße und will in die Hauptstraße und ich muß warten.
Dann müßte ich ja während des Überquerens der Straße stehenbleiben. Ist das nicht ein bischen gefährlich? Also als Fußgänger macht man das besser nicht.
Außerdem, kann mir mal jemand erklären, was dann an manchen Seitenstraßen die gestrichelten Linien bedeuten, die den Gehweg gedanklich über die Seitenstraße hinwegführen?
Wie ich schon sagte, habe Striche auf der Straße keine vorfahrtsregelnde Wirkung. Die Striche verleiten mich als Fußgänger aber zu der Annahme, daß ich gehen darf. Aber laut Euren Aussagen darf ich das wieder nicht. Sehr verwirrend?!?
Gruß,
diezge
diezge
28.07.2006, 00:02 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Und wie siehts dann bei einem Radweg aus? Der hört ja genau gleich wie der Gehweg auf und geht auf der anderen Straßeseite wieder weiter. Darf der dann vor dem Auto von rechts weiterfahren?
Ps2spieler
28.07.2006, 00:04 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Genau im gleichen Beispiel ist mir ein Radfahrer mal fast reingefahren und mich beschimpft (ich habe den alten sack zurückbeschimpft)
Wollte auch rechts abiegen. Hatte Vorfahrt Achten Radfahrer Fußgänger kam keiner also fuhr ich vor bis zur sichtline da ich sonst den Strassenverkehr nicht einsehen konnte. Auf den Radweg kam einer mit 20 km machte kurz vor mir vollbremsung und sagte ich sei ein arschloch er hätte vorfahrt er wäre auf der Vorfahrtstrasse.
Sry aber wenn zu den Zeitpunkt wo ich hinaufgefahren bin war noch kein Radfahrer zu sehen und igendwannn muss ich ja zur sichtline Vorfahren da man sonst keine einsicht hat.
diezge
28.07.2006, 00:15 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Dieser Fall ist ja auch wieder klar: Wenn es auf der Hauptstraße staut, dann kann man nicht damit rechnen, daß in 5 Minuten mal irgendwann ein Radfahrer ankommt.
Aber immer noch die Frage:
Darf der Radfahrer drüber und der Fußgänger nicht?
durbanZA
28.07.2006, 00:20 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
» Darf der Radfahrer drüber und der Fußgänger nicht? «
so ist es, da der Radfahrer ein gleichberechtigter Fahrzeugführer ist. Für ihn gelten -anders als für Fußgänger- die Vorfahrtsregeln und -zeichen.
diezge
28.07.2006, 00:29 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
Also für mich eine komplette sinnlose, für Verwirrung sorgende Regelung, die dann bei einem kombinierten Geh-/Radweg ihren traurigen Höhepunkt findet.
Aber die Frage von weiter oben ist noch ungeklärt:
Fußgänger muß warten; so weit OK. Aber was sagen mir als Fußgänger die gestrichelten Linien, die den Gehweg gedanklich über die Straße hinwegführen?
Laut obigen Aussagen sind diese völlig für die Katz und man hätte dem Steuerzahler mal wieder viel Geld sparen können, oder??
durbanZA
28.07.2006, 00:48 Uhr
zu: Fußgänger an Kreuzung, Vorrang?
och mensch, die Regelung ist werder irreführend, noch kompliziert: Fahrzeuge sind Fahrzeuge, egal ob Motorrad, Fahrrad, Roller, Auto, Panzer. Für die gelten die üblichen Vorfahrtsregeln.
Fußgänger sind keine Fahrzeuge, man braucht keine Fahrerlaubnis, vom Fußgänger ist nicht zu erwarten, daß er a) auf Verkehrszeichen achtet und b) sie versteht.
sooo... die gestrichelten Linien kennzeichen Fußgängerfurten. Für den Autofahrer haben sie hinweisende Bedeutung fpr den Gefahrenbereich. Soll die Markierung einem Fahrzeugführer signalisieren, daß er dem Fzußgänger Vorrang gewähren muß, so handelt es sich um einen Zebrastreifen.
Mal ehrlich, wo würde das hinführen, wenn man an jeder Stelle anhalten müsste, wenn ein Fußgänger die Straße überqueren wollen würde?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte
Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?
Parkverbote
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Überholverbote
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Keiner
Das Motorrad
Ich selbst
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs
Durch abgefahrene Reifen
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
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