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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Uri
24.06.2006, 12:16 Uhr

Vorfahrt "an" der Autobahn?

Habe eine Frage zur StVO:
Vohrfahrt "neben" der Autobahn (Rasthöfe, große Parkplätze, Tankstellen)? In der DDR-StVO hatte eine autobahn-nahe Parallelspur (zur Autobahn) immer Vorfahrt vor der autobahn-ferneren.
Jetzt gilt auch hier rechts vor links!??

Uri

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.06.2006, 15:39 Uhr

zu: Vorfahrt "an" der Autobahn?

äh... ich verstehe die Antwort nicht ganz:
» Im Bereich von Autobahnbahnparkplätzen oder Rasthöfen gilt die Regel rechts vor links ... Da diese Bereiche jedoch zur "Nebenfahrbahn" einer Autobahn gehört, gilt hier nicht rechts vor links. «

Also... ich schließe mich dem letzteren Satz an. Auf Autoibahnen und Kraftfahrstraßen (und deren Nebenfahrbahnen) hat der Verkehr auf der durchgehenden Spur (die im Ausnahmefall auch mal die von rechts sein kann), Vorfahrt. Wofür entscheidest Du Dich? :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein