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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 honey19
24.01.2006, 18:13 Uhr
Unfallflucht
Hallo liebe Leute!
Ich muss morgen vor Gericht,denn ich wurde angeklagt!Ich habe vor ca. 4 monaten ein geparktes auto geschädigt!da ich dachte,dass ich 24 std zeit habe mich bei der polizei zu melden, wollte ich warten,bis mein vater von der arbeit kommt,um das mit ihm zu klären,weil ich ja noch in der probezeit bin und ich mich noch nie in so einer lage befunden habe!es war ein schock für mich!leider stand nach 3 std die polizei schon vor meiner tür!aber dazu muss ich sagen,dass der unfallort 50 meter von meinem haus entfernt war und ich ja sogar noch bei dem geschädigten auto geparkt habe!da es leider stark geregnet hatte,wollte ich keinen zettel hinterlassen!oh liebe leute,was denkt ihr,was mich erwartet?ich habe riesige angst davor,denn das war ein fehler,den ich jetzt nicht mehr rückgängig machen kann!

 rizzo
24.01.2006, 18:24 Uhr
zu: Unfallflucht
> Ich muss morgen vor Gericht,denn ich wurde > angeklagt!
na, fällt dir ja früh ein, dass das Folgen haben kann :-/.
> ich habe riesige angst davor,denn das war ein >fehler,den ich jetzt nicht mehr rückgängig >machen kann!
Das ist wahr. Wenn das Verfahren bisher nicht eingestellt wurde - und vor allem auch: kein Strafbefehl ergangen ist - musst du ja entweder schon was auf dem Kerbholz haben, oder der Schaden muss ziemlich ordentlich gewesen sein...
Anyway, was dich erwarten kann, kannst du hier: < http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html > nachlesen. Keine Angst, in den Knast wirste nicht müssen. Allerdings biste den Führerschein natürlich etwa ein Jahr los (§§ 69, 69a StGB), aber der ist dir ja wahrscheinlich eh schon abgenommen worden. und ganz billig wirds auch nicht werden. Genauer kann man das theoretisch sagen, wenn man mehr einzelheiten kennt (Vorstrafen, genauer Schaden, Nachtatverhalten wie Leugnen etc.). Praktisch wöre das aber verbotene Rechtsberatung...;-)
 rizzo
24.01.2006, 18:28 Uhr
zu: Unfallflucht
Korrektur: Dem Nick nach bist du unter 21 oder? Naja, dann mach dir mal nicht zuuu große Sorgen. Dann wirds nicht teuer. :-)
 honey19
24.01.2006, 18:35 Uhr
zu: Unfallflucht
verstehe nicht,wieso du unnötig so nen mist schreibst!klar,muss ich mit nem fahrverbot von 1-3 monaten rechnen...ich hatte ja nen termin beim landratsamt und wurde ausführlich beraten!also komm du mir jetzt nicht damit,dass ich meinen führerschein für einen jahr los bin!wenn du keine ahnung davon hast,dann lass es lieber!ich wollte nur von denen die meinung hören,die erfahrung mit sowas gemacht haben!
 rizzo
24.01.2006, 18:39 Uhr
zu: Unfallflucht
Honey, ich habe Ahnung. Allerdings hast du dein Jugendliches Alter nicht erwähnt.
 honey19
24.01.2006, 18:42 Uhr
zu: Unfallflucht
ja gut,aber weißt,wenn ich mich schon in so ner lage befinde,dann kannst du dich in deinen sätzen etwas anders ausdrücken!ich hab doch kein verbrechen vergangen,dass du mir so zurück schreibst!naja,trotzdem danke
 emmi
24.01.2006, 19:11 Uhr
zu: Unfallflucht
dann schau mal hier:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2003/10/26
/index2.html
Fahrerflucht = "Todsünde"
Grundsätzlich kann er sich in jedem Fall darauf einstellen, dass der Führerschein erst mal für ca. sechs Monate weg ist. Weiterhin gibt es noch eine Geldstrafe in Höhe von circa einem Monatsgehalt.
Ob das ein Verbrechen ist oder nicht, sehen Gerichte wohl eindeutig.
Vielleicht hilft es ja auch die Fahrschule zu verklagen, daß sie dir nicht beigebracht haben was Fahrerflucht ist und was darauf steht.
 rizzo
25.01.2006, 08:31 Uhr
zu: Unfallflucht
Also, nun nochmal ein paar unqualifizierte Anmerkungen von mir dazu. Man muss erstmal unterscheiden zwischen Jugendllichen / Heranwachsenden einerseits und Erwachsenen andererseits. Bei Erwachsenen drohen die von mir schon in meinem ersten Reply genannten Folgen, Also Geldstrafe & Entzug der FE, wobei es für die Höhe/Länge von beidem darauf ankommt, wie hoch der Schaden und wie schwer der Verstoß war. Deshalb hatte ich auch gemutmaßt, Honey19 müsste schon was auf dem Kerbholz haben, denn normalerweise wird ein Parkrempler im Strafbefehlsverfahren abgehandelt (Oder sogar gegen Auflage eingestellt), es wird aber kaum eine mündliche Verhandlung geben.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden, soweit sie nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, sieht die Sache allgemein anders aus. Es gelten andere Sanktionen, es gibt zB keine Geldstrafe. Was konkret droht, lässt sich aber auf Grund der kargen Angaben nicht sagen; Das würde hier wohl auch zu weit gehen. Viel hängt davon ab, ob schon vorher was vorgefallen ist.
Die Fahrschule zu verklagen, hätte jedenfalls keine Aussicht auf Erfolg und macht auch so wenig sinn: Die Strafe muss nunmal der "abbrummen", der sich strafbar gemacht hat. Und: Was strafrechtlich verboten ist, muss grundsätzlich jeder auch ohne Führerschein wissen, dafür ist die FS nicht verantwortlich. Es lässt sich ja nachlesen. Ein Verbrechen ist die Unfallflucht aber in keinem Fall. Denn was das ist, steht ebenfalls im Gesetz ( http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html ), und Auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort steht keine Mindeststrafe von einem Jahr oder mehr.
 rizzo
25.01.2006, 14:21 Uhr
zu: Unfallflucht
@warnecke:
Natürlich nicht ! Das kann man schon daran erkennen, dass ich nicht jeden Satz mit einem Ausfrufezeichen beende ! Und daran, dass ich in der Lage bin dieses richtig zu setzen ! ;-)
btw: Es gibt ja noch einen Unterschied zwischen harter Kritik in der Sache und Trollerei: Wenn jemand Blödsinn schreibt, darf man den auch als solchen benennen, denk ich ;-)
 neon
25.01.2006, 14:39 Uhr
zu: Unfallflucht
wenn du schon angeklagt bist, warum hast du dann kein rechtsanwalt, der dir sicher am besten von uns allen zusammen helfen kann...!?
 honey19
25.01.2006, 15:19 Uhr
zu: Unfallflucht
naja gut,auch wenn ihr mir einen ziemlich großen schreck eingejagt habt...trotzdem danke!hab jetzt zwar ein fahrverbot von 3 monaten,aber zum glück ist es nicht schlimmer gekommen!vielen dank für eure bemühungen
 rizzo
25.01.2006, 22:48 Uhr
zu: Unfallflucht
Was den Ton angeht: Ack.
vergessen hatte ich in dieser passage
>Wenn jemand Blödsinn schreibt, darf man den
>auch als solchen benennen, denk ich ;-)
den Halbsatz "... ohne das böse zu meinen." :-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?
Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen
Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten
Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Sie dürfen hier nicht wenden
Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren
Sie dürfen hier nicht links abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte
Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?
Schäden an tragenden Fahrzeugteilen
Überbeanspruchung der Bremsen
Verschlechterung des Lenkverhaltens
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