
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 janpeters
15.03.2005, 14:43 Uhr
Stop-Schild vs. Vorfahrt achten
Hallo, was mich schon immer interessiert hat...
wer hat Recht:
<img src='http://www.janpeters.de/vorfahrt.jpg'>
http://www.janpeters.de/vorfahrt.jpg
erläuterung:
die strasse von links nach recht ist die vorfahrtstrasse... oben ist ein stop-schild, unten ein vorfahrt achten-schild. der blaue und der grüne warten bis alles frei ist... wer darf dann zuerst abbiegen? heißt das stop-schild nur, das man kurz anhalten muss, oder muss man erst alles durchlassen (also auch linksabbieger)...
wäre cool, wenn mir jemand die antwort sagt :-)
gruß jan

 durbanZA
15.03.2005, 14:53 Uhr
zu: Stop-Schild vs. Vorfahrt achten
Die Schilder haben keine unterschiedliche Wertigkeit, der Linksabbieger muss dem anderen Vorrang gewähren. Beide Schilder sagen nur etwas über die Vorfahrt, nichts über den Vorrang aus. Beide müssen sich demnach nach § 9 Abs. 4 StVO richten.
Interessant ist der Fall, wenn beide gleichzeitig an die Kreuzung heranfahren und die Vorfahrtstraße frei ist... wer darf dann erst fahren? Muss der , für den das Schild 205 steht, anhalten und auf den Gegenüber warten, obwohl der erst vor dem Stoppschild anhalten muß?
Meine Meinung dazu: Der, der nach links abbiegt, muß dem von gegenüber kommenden Vorrang gewähren; d.h. er darf ihn nicht behindern oder gefährden, soviel steht fest.
Solange der LInksabbiegr den anderen nicht behindert, verletzt er den Vorrang des anderen nicht.
Die Rechtssprechung geht davon aus, dass sich der Autofahrer regelkonform verhält. Also muß der, der von gegenübver kommt, wirksam am Stoppschild zum stehen kommen. Sieht der Linksabbieger den entgegenkommenden also erst an das Stoppschuld heranfahren, so darf er darauf vertrauen (in der Theorie, in der Praxis sollte er das lieber nicht tun), dass der Vorrangberechtigte erst noch anhalten muß, und kann abbiegen ohne ihn zu behindern.
 Pe
15.03.2005, 14:56 Uhr
zu: Stop-Schild vs. Vorfahrt achten
Ich würde mal behaupten, dass das völlig egal ist, ob man ein Stop-Schild oder ein Vorfahrbeachten-Schild hat. Denn der Sinn eines Stop-Schildes ist einfach, dass du wirklich anhälst und schaust, ob nichts kommt, weil es vielleicht sehr unübersichtlich ist.
Der blaue darf zuerst fahren und dann der grüne, weil der ja ein Linksabbieger ist und den Gegenverlehr durchlassen muss.
Pe
 Georg_g
15.03.2005, 16:09 Uhr
zu: Stop-Schild vs. Vorfahrt achten
Standen beide Fahrzeuge schon eine Weile an der Einmündung, weil zunächst Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße kamen, dann ist die Sache klar. In diesem Fall besteht nämlich überhaupt kein Unterschied mehr zwischen dem Stopp-Schild und dem Schild "Vorfahrt gewähren", sodass der Linksabbieger wartepflichtig ist. Man muss übrigens im Straßenverkehr nie danach schauen, was andere für Schilder haben, sondern immer nur seine eigenen Schilder beachten. Immerhin könnte das gegenüberliegende Stopp-Schild ja so angebracht sein, dass es der Linksabbieger aus seiner Sicht gar nicht wahrnehmen kann (z.B. hinter einer Mauer oder einem Gebüsch). Die Schilder von anderen Fahrtrichtungen zu beachten, ist allenfalls dann sinnvoll, wenn man sein eigenes Schild mal übersehen haben sollte.
Steht der Linksabbieger schon, während der Gegenverkehr erst an an die Haltlinie angerollt kommt, dann sehe ich die Sache etwas anders als durbanZA. Ich würde hier nicht davon ausgehen, dass der Linksabbieger darauf vertrauen darf, dass der andere tatsächlich anhält. Die Rechtsprechung hat auch schon öfters entschieden, dass ein Verkehrsteilnehmer mit bestimmtem Fehlverhalten anderer rechnen muss (z.B. dass innerorts etwas schneller als mit 50 km/h gefahren wird). Die Wartepflicht des Linksabbiegers erscheint mir hier stärker als die Haltepflicht des Gegenverkehrs. Käme es zu einem Unfall, würde man natürlich sicher von einem Mitverschulden des Fahrers am Stopp-Schild ausgehen, wenn er nicht gehalten hat. Aber hier geht es ja nicht um die Schuldfrage nach einem Unfall, sondern um die Frage des Vorrangs, und den hat hier eindeutig der entgegenkommende Rechtsabbieger.
 durbanZA
15.03.2005, 17:18 Uhr
zu: Stop-Schild vs. Vorfahrt achten
hm...
du hast Recht, hier geht es nicht um die Unfallhaftung, sondern um den Vorrang. Den hat der Stoppschild- Typ. Torotzdem kann meiner Meinung nach der andere, kommt der Stoppschildtyp etwas eher an die Kreuzung, fahren, weil dadurch der Stoppschildtyp nicht behindert werden sollte.
Hier geht es also nicht mehr um Vorrang, denn eigentlich sollte keine Konfrontation stattfinden. Daß der Stoppschildtyp Vorrang hat, is klar... Nur darf der andere erst abbiegen, wenn er fast gleichzeitig mit dem anderen an die Kreuzung kommt?
 durbanZA
15.03.2005, 18:36 Uhr
zu: Stop-Schild vs. Vorfahrt achten
Soweit waren wir ja auch schon, ursprung, nur in dem Fall findet ja laut StVO gar keine Konfrontation statt, der Vorrang sollte nicht verletzt werden. Die Überlegung ist, wie das in der Praxis ist.
Also,
Beide Fahrer fahren an die Kreuzung heran, die Vorfahrtstraße ist frei.
Der Fahrer mit Zeichen 205 mzß Vorrang gewähren, wenn er einen, der von gegenüber kommt, behindern würde.
Von gegenüber nähert sich gleichzeitig das andere Fahrzeug.
Aber der Fahrer mit 205 denkt sich: "Der muß ja anhalten, wenn ich also jetzt abbiege, behindere ich den anderen nicht."
Verstehst Du die Problemstellung jetzt, Ursprung?
 durbanZA
15.03.2005, 22:58 Uhr
zu: Stop-Schild vs. Vorfahrt achten
Mein lieber Sohn,
die Frage ist, ob Gerichte anerkennen, daß ein Autofahrer auf regelkonformes Verhalten eines anderen an Zeichen 206 vertrauen darf (was für 3 Sekunden??).
Normalerweise beruhen Gerichtsurteile ja auf eine weite Akzeptanz der Vorschriften (anders wäre es ja in einem Rechtsstaat nicht möglich),allerdings machen gerade beim Straßenverkehr Einzelurteile auch Zugeständnisse...
 janpeters
16.03.2005, 08:06 Uhr
zu: Stop-Schild vs. Vorfahrt achten
Okidoki, damit ist mir geholfen... viele dank für die mühen die ihr euch gemacht habt...
gruß
jan
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken
Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden
Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen
Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden
Mit einem Stau
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|