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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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24.01.2005, 15:50 Uhr

Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze

Hallo!

Wer weiß etwas dazu:
Am Anfang der Straße steht ein Schild, dass es sich hier um eine Zone eingeschränkten Halteverbots handelt, in der man nur in den eingezeichneten Parkplätzen parken darf.
Ein Absolutes-Halteverbots-Schild für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit steht zusätzlich am Straßenrand. In etwa 20 bis 30m Entfernung beginnen eingezeichnete Parkplätze.

Nun die Preisfrage: Gilt das absolute Halteverbot auch für die eingezeichneten Parkplätze?

Und wo findet man eigentlich solche Informationen schriftlich?

Vielen Dank!

minoos

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24.01.2005, 18:39 Uhr

zu: Halteverbot und eingezeichnete Parkplätze

Hallo Kahleberger!

Das ist also des Rätsels Lösung. Vielen Dank!
Die eingezeichneten Parkplätze waren auf der Fahrbahn eingezeichnet. Darum gilt also das Halteverbot auch für die Parkplätze. Trotzdem sehr missverständlich, finde ich.

Viele Grüße,

minoos

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Geschwindigkeit sofort verringern

Warnblinklicht einschalten

Zügig weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen