Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alexanderm
22.08.2012, 16:30 Uhr

Welchen Führerschein für Leicht-Kfz?

Hallo ihr Lieben,
versuche gerade herauszufinden welchen Führerschein man zur Führung eines Leicht-Kfzs benötigt. Auf http://www.leichtkraftfahrzeuge.net/ steht, dass die Klasse S reichen soll. Ich kann mir das jedoch nur schwer vorstellen, da es doch Autos sind und keine Zweiräder oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
22.08.2012, 17:34 Uhr

zu: Welchen Führerschein für Leicht-Kfz?

Hier auf der Webseite;
"DREIRÄDRIGE Kleinkrafträder und VIERRÄDRIGE Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h..."
Also darfst du das von dir beschriebene Fahrzeug mit FSK S fahren.

ACHTUNG: "da es doch Autos sind und keine Zweiräder oder?"
Für Zweiräder brauchst du die Klasse M!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Es muss nicht angehalten werden

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen