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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ghosti
27.03.2007, 21:10 Uhr

Vorläufiger FS

Moin erst mal...

Ich habe letztes jahr FS klasse B gemacht. A1 hab ich seit 2005. Da ich noch A machen muss habe ich erst mal einen Vorläufigen FS bekommen. So meine Frage ist jetzt darf ich mit dem Vorläufigen nach Dänemark fahren ???


Schon mal danke für die antworten im vorraus

mfg ghosti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
27.03.2007, 22:22 Uhr

zu: Vorläufiger FS

Vorläufige Führerscheine sind diese rosanen Zettelchen, die man bekommt wenn man A+B gemeinsam beantrag hat und erst B macht und A erst hinterher :p

Da steht dann drauf, dass man das und das fahren darf und wielange das Teil gültig ist...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.03.2007, 23:05 Uhr

zu: Vorläufiger FS

@Kalhleberger Die Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis wird vorgenommen, wenn ein Prüfling eine FE- Klasse erwirbt, und zeitnah eine weitere erwerben wird. Um Verwaltungs- und Kostenaufwand zu sparen, der entstehen würde, würde man nach Erteilung der ersten Klasse einen Kartenführerschein ausstellen, der dann ja nur bis zur Erteilung der nächsten Klasse gelten würde (und dann erneuert werden müsste).

@ghosti:
Eine vorläaufige Fahrerlaubnis ist nur im Inland gültig !(§ 22 Abs. 4 FeV).
Du könntest das Problem lösen, indem Du Dir einen internationalen Führerschein ausstellen lässt. Ein internat. Führerschein ist eine amtliche Übersetzung Deiner Fahrerlaubnis und ermöglicht das Fahren im Ausland in Verbindung mit einer provisorischen FE.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ghosti
28.03.2007, 10:29 Uhr

zu: Vorläufiger FS

Danke leute für die schnelle antwort. Ich werd mir dann wohl einen int. FS holen. Sicher ist sicher :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103

Kraftfahrstraße

Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften

Vorfahrtstraße