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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern berlincordi
17.12.2006, 21:40 Uhr

Führerschein abgenommen und Fahren ohne Führerschein

Hallo, bin gerade frisch angemeldet hier und hab mal ne Frage.

Kurze erläuterung:

Meine beste Freundin hat den Führerschein der Klasse B bzw 3 ...Die Probezeit wurde bei Ihr schon auf 4 Jahre verlängert, weil Sie ein Unfall hatte was aber unwichtig ist. Sie wurde aber vor 1 - 2 Monaten beim Alkoholisierten Autofahren erwischt und hatte mehr als 0,5 Promille und Sie meinte zu mir, dass Sie kein Führerschein mehr hat ( vor 1 -2 Monaten ca )

Meine Frage, wenn Sie ( eigenes Auto ) Schwarz fährt und ich als Führerscheinneuling daneben sitze und Sie erwischt wird, passiert mir dann auch was, weil ich Sie hab fahren lassen ? Was würde mit meinem Führerschein passieren ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.12.2006, 23:22 Uhr

zu: Führerschein abgenommen und Fahren ohne Führerschein

Wenn Du nicht der Halter des Kfz bist, dürfte es für die Staatsanwaltschaft schwierig werden, dir einen Vorwurf zu machen. Es ist ihr Auto! Warum solltest Du Kenntnis haben, dass sie es aktuell gar nicht fahren dürfte?

Anders würde es aussehn, wenn sie sich -erneut alkoholisiert- ans Steuer setzen würde und du dich
- trotz Kenntnis ihres Alkoholpegels- seelenruhig daneben setzt.
Aber für so lebensmüde hält dich hier niemand.....

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B

Weil die Fahrbahn glatt ist

Weil die Sicht durch die Kurve behindert ist

Weil die Fahrbahn durch den falsch parkenden Pkw verengt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung