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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
16.10.2005, 12:50 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

»Für B sind nur "Sofortmassnahmen am Unfallort" vorgeschrieben und die gelten 2 Jahre.«

... das wird immer wieder gerne aus der Luft gegriffen. In der Tat gibt es keine amtliche Gültigkeitsbegrenzung für diese Kurse. Amtlich.

Praktisch ist eine Auffrischung nach gewisser Zeit schon sinnvoll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maus
20.10.2005, 22:30 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe nach fast 20 jahren Autoführerschein den Motorradführerschein gemacht.Ich musste kein Erste Hilfe Kurs mehr machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
29.10.2005, 04:12 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe meinen Autoführerschein 1974 gemacht, dieses Jahr im August A unbeschränkt. Ich hätte keinen Erste-Hilfe-Kurs gebraucht, habe aber die Gelegenheit wahrgenommen und trotzdem daran teilgenommen.

Es war bitter notwendig! In der Zwischenzeit hat sich so vieles geändert und ich hatte das meiste von damals wieder vergessen. Im übrigen nützt ein Erste-Hilfe-Kurs mir ja nicht nur als Kraftfahrer. Viele Unfälle passieren zuhause oder am Arbeitsplatz. Eigentlich sollte jeder vernünftige Mensch alle paar Jahre an so einem Kurs teilnehmen. Der Kurs heißt ja "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort".

Bei den wenigsten Unfällen ist gleich ein Arzt oder Sanitäter zugegen. Richtige erste Hilfe kann Leben retten. Jeder von uns kann auch Unfallopfer sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Fahren auf Gefällstrecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind