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07.05.2017, 09:30 Uhr

Angehalten mit Alkohol in Deutschland (EU Führerschein Portugal)

Guten Morgen...leider habe ich etwas ganz blödes gemacht und bin mit Alkohol am Steuer in München angehalten worden.

Da wir für unserem nächsten Urlaub bereits einen Mietwagen gemietet hatten und diesen auch brauchen, versuche ich zu verstehen, ob der Fahrverbot nur in Deutschland gilt oder auch im Ausland...

Ich bin Portugiese, der Führerschein war aus Portugal (EU-Führerschein), angehalten worden bin ich in München.
Wohnsitz habe ich in München und in Portugal.

Man hat mir den Führerschein gleich entzogen.

Bis dato habe ich überhaupt nichts bekommen (Bluttest wurde auch gemacht ! ).
Führerschein wurde mir nicht ausgehändigt.. dürften die Beamten dies ?
Ich habe folgendes in der Internet Seite von Polizei Bayern gelesen:

"Grundsätzlich kann ein Fahrverbot nur wirksam werden, wenn der zugrunde liegende Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Rechtskraft tritt für den Fall, dass kein Einspruch eingelegt wurde, mit Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. mit Rechtsmittelverzicht ein. "

Wiederum hat man mir schon gesagt, dass ich in Portugal oder Ausland fahren könnte, denn der Fahrverbot würde nur für Deutschland gelten.

Stimmt dies ?

Vielen, vielen Dank im Voraus und verzeiht euch den Sonntag mit diesen blöden Fragen zu bescheren.




MfG

Pedro

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße