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 Leenchen
20.07.2015, 14:44 Uhr
Spanischer EU Führerschein läuft ab.
Hallo ihr Lieben,
Ich bin etwas verzweifelt, mir kann irgendwie absolut keiner Auskunft geben, weder die Führerscheinstelle noch TÜV, noch das spanische Konsulat. :(
Ich habe mein halbes Leben in Spanien gelebt und auch dort mein Abitur/Führerschein gemacht. Seit 7 Jahren bin ich nun wieder in Spanien, auch wieder hier gemeldet und nun entschlossen zu bleiben (war nicht ganz schlüssig ob ich evtl wieder zurück nach Spanien gehe). Mein Führerschein läuft jetzt aber ab (in den nächsten Tagen), ich schau da ehrlich gesagt nicht so oft nach und war auch der Meinung, dass er noch bis Ende August läuft (das war aber das Datum wann er mir ausgehändigt wurde, demnach falsch aufgefasst).
Nun habe ich in drei Tagen einen abgelaufenen Führerschein und eine Umschreibung schon beantragt. Ich habe einen Wisch auf dem steht, dass ich eine solche Beantragung getätigt habe, dennoch ist der neue Führerschein noch nicht da. Ich bin hochschwanger und muss immer mal zum Arzt fahren (ist im Nachbardorf), hab jetzt etwas Angst vorm "Schwarzfahren" obwohl er ja schon in Bearbeitung ist und ich es nachweisen kann. Kennt sich hier jemand aus? Angeblich soll es reichen darauf verweisen zu können, dass er vor Ablauf neu beantragt wurd. Ich ärgere mich sehr, dass ich es nicht eher gemacht habe, aber durch die Schwangerschaft hatte ich einfach kein Kopf dafür.
Danke schonmal fürs lesen,
Liebe Grüße,
Leenchen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte
Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?
Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist
Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Ich muss warten
Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
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