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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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09.01.2014, 13:08 Uhr

Problem mit Sonderfahrten...

Folgender Sachverhalt:
habe meine Führerscheinausbildung am 04.01.12 begonnen und war ab diesem Tage regelmäßig beim Theorieunterricht (am 02.02.12 war ich damit durch). Kurz darauf hatte ich dann auch die Theorieprüfung erfolgreich bestanden.
Meine erste Sonderfahrt hatte ich am 08.03.12.
Jetzt kommt mein eigentliches Problem: im Januar 2013 hatte ich 2 praktische Prüfungen, die ich beide versemmelt habe.
Danach war ich entmutigt und habe eine längere Pause gemacht und im Dezember 2013 die 3. Praktische gemacht, wo ich wieder durchgefallen bin.
In der Zwischenzeit musste ich die Theorieprüfung nochmal machen, weil die abgelaufen war (Ende September 2013).
Jetzt habe ich momentan sehr viel mit der Uni zu tun und auch nicht das nötige Kleingeld, um mich zur 4. Prüfung anzumelden, auch wenn ich es eigentlich müsste, da, wenn das mit den 2 Jahren Gültigkeit richtig verstanden habe, die Sonderfahrten ja im März diesen Jahres verfallen würden... Und die Theoriestunden sind ja auch nur 2 Jahre gültig, oder?

Heißt das, ich muss alles nochmal neu machen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen