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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Julia5
26.06.2017, 07:15 Uhr

Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Hallo ,

laut http://e-bikes-testsieger.de/e-bike-motoren-test/ gibt es ja immer mehr E-Bikes auf den Straßen. Ich habe gelesen, dass die normale zulässige Geschwindigkeit von Fahrrädern übertroffen wird. Ein Berater meinte, dass sie eigentlich ein Nummernschild haben müssten. Was passiert, wenn ich eine Kontrolle komme.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
13.12.2017, 13:37 Uhr

zu: Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Das mit dem Nummernschild stimmt meiner Meinung nach nicht, aber man sollte bei dem Befahren von Radwegen vorsichtig sein. Innerorts darf man glaube ich keine Radwege mit einem E-Bike nutzen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Regel "rechts vor links" beachten

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren