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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christian Kuhring
27.01.2003, 19:18 Uhr

Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

schönen guten abend,

bin im märz 2002 in der nähe von basel auf der autobahn mit einer überschreitung von 34km/h geblitzt worden.
habe bereits eine bearbeitungsgebühr in höhe von eur 135,- bezahlt.
nun habe ich heute vom statthalteramt eine mitteilung über die eröffnung und abschluss eines untersuchungsverfahrens erhalten.

wie soll ich mich am besten verhalten? das bußgeld wird doch sicherlich noch teurer sein? soll ich einfach nicht zahlen und zukünftige schreiben ignorieren?
oder habe ich dann demnächst ein inkassobüro der schweiz auf dem hals????

schönen gruß aus dem ruhrgebiet

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24.02.2003, 17:11 Uhr

zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

Mein Kumpel man bist du Blöd was fährst du auch so beschissen schnell.Trottel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern C.Kuhring
24.02.2003, 20:09 Uhr

zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

vielen dank für diesen qualifizierten eitrag, hat mir sehr weitergeholfen.
zur info: bin noch nie in der schweiz gefahren, und habe die schweizer grenze auf einer nebenstrecke im winter passiert, an der ich keinerlei hinweischilder (wegen schnee??) erkennen konnte. als ich dann auf der autobahn richtung basel war, war dort ein schild, welches das tempolimit von 100km/h aufhob, war im glauben, daß das die gleiche bedeutung hätte wie in brd.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andi
24.02.2003, 20:15 Uhr

zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

In der Schweiz gilt Tempolimit 120!!!!!!!!

Das die Schweizer ganz streng sind ist bekannt.

Habe da mal was von sogar bei 1km/h zuviel
schon ist man straffällig gehört.

Das weiss aber auch jeder Idiot!!!
Ps : Bin kein Schweizer!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Olli
26.04.2003, 12:16 Uhr

zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

Mir ist was völlig ähnilches passiert....habe eine Frage dazu, weil jemand etwas über Verjährungsfristen oder ähnliches?
Der Vorgang ist nämlich fast ein Jahr her und erst vor 3 Wochen kam das erste Schreiben an mich, vorher alles an den Halter des Autos, welcher natürlich von nichts wusste ;)
Wäre schön, wen jemand was wüsste!
Dankeschön, Olli

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jonny
26.04.2003, 22:38 Uhr

zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

Hallo Leute!

Bin Kurierfahrer, und seit 3 Jahren jeden Abend in der Schweiz unterwegs. Zum Glück bin Ich noch nicht geblitzt worden, obwohl Ich ab und zu zeimlich schnell bin.

Ciao

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nils
27.04.2003, 16:53 Uhr

zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

bin schweizer, kann dir aber nicht sagen wie das mit grenz-übergreifenden massnahmen so vor sich geht. schätze aber das kommt auf die deutsche verwaltung an, da die zuständige schweizer stelle ja keine amtliche gewalt in deutschland hat.
ich hab von ähnlichen geschichten aber mit der französischen polizei gehört. die behandeln solche sachen sehr willkürlich und da sie sowieso nicht so gut auf die schweizer kollegen zu sprechen sind verlaufen sich solche sachen meist im sand.

zum thema tempo-limit: autobahn generell 120, ausserorts 80 (höher gibt's bur auf der autobahn), innerorts 50 und die meiste ausnahme-regelung denke ich wäre 60 ('offenes innerorts' sozusagen).
da ich keinen vergleich habe, kann ich nicht beurteilen ob die polizei bei uns strenger ist als in deutschland, aber die geschichte über die bestrafung von einem 1km/h über dem tempolimit halte ich für eine legende (zumindest wurde meine mutter, als sie mit 6 km/h zuviel erwischt wurde mit 40 Franken, also für eine geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h, bestraft). meist werden eben 5 km/h toleriert, so weit ich weiss. normalerweise fahren die meisten aber auch so '10 mehr', also 60 bei erlaubten 50 usw. ...also den deutschen verhältnissen doch sehr ähnlich, nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern miki
14.05.2003, 16:30 Uhr

zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

Wurde mit 33 KMH zu schnell in der nähe von
Bern geblitzt jetzt drohen mir 600 Chfr ( 400 Euro) und 1 Monat
Fahrverbot Schweiz. Und das trifft mich sehr
hart weil ich in der schweiz arbeite.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Natalie
28.08.2003, 21:25 Uhr

zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz

Bin innerorts mitt 66 km/h geblitzt worden. Muß Strafe von 250 sfrs. bezahlen. Bin noch in der Probezeit. Wird das nach Deutschland gemeldet und hab ich da nun eine Nachschulung zu befürchten?

Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B

Der gelbe Pkw muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt