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 Christian Kuhring
27.01.2003, 19:18 Uhr
Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
schönen guten abend,
bin im märz 2002 in der nähe von basel auf der autobahn mit einer überschreitung von 34km/h geblitzt worden.
habe bereits eine bearbeitungsgebühr in höhe von eur 135,- bezahlt.
nun habe ich heute vom statthalteramt eine mitteilung über die eröffnung und abschluss eines untersuchungsverfahrens erhalten.
wie soll ich mich am besten verhalten? das bußgeld wird doch sicherlich noch teurer sein? soll ich einfach nicht zahlen und zukünftige schreiben ignorieren?
oder habe ich dann demnächst ein inkassobüro der schweiz auf dem hals????
schönen gruß aus dem ruhrgebiet
 Fahrlehrer
24.02.2003, 17:11 Uhr
zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
Mein Kumpel man bist du Blöd was fährst du auch so beschissen schnell.Trottel
 C.Kuhring
24.02.2003, 20:09 Uhr
zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
vielen dank für diesen qualifizierten eitrag, hat mir sehr weitergeholfen.
zur info: bin noch nie in der schweiz gefahren, und habe die schweizer grenze auf einer nebenstrecke im winter passiert, an der ich keinerlei hinweischilder (wegen schnee??) erkennen konnte. als ich dann auf der autobahn richtung basel war, war dort ein schild, welches das tempolimit von 100km/h aufhob, war im glauben, daß das die gleiche bedeutung hätte wie in brd.
 andi
24.02.2003, 20:15 Uhr
zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
In der Schweiz gilt Tempolimit 120!!!!!!!!
Das die Schweizer ganz streng sind ist bekannt.
Habe da mal was von sogar bei 1km/h zuviel
schon ist man straffällig gehört.
Das weiss aber auch jeder Idiot!!!
Ps : Bin kein Schweizer!!!
 Olli
26.04.2003, 12:16 Uhr
zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
Mir ist was völlig ähnilches passiert....habe eine Frage dazu, weil jemand etwas über Verjährungsfristen oder ähnliches?
Der Vorgang ist nämlich fast ein Jahr her und erst vor 3 Wochen kam das erste Schreiben an mich, vorher alles an den Halter des Autos, welcher natürlich von nichts wusste ;)
Wäre schön, wen jemand was wüsste!
Dankeschön, Olli
 jonny
26.04.2003, 22:38 Uhr
zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
Hallo Leute!
Bin Kurierfahrer, und seit 3 Jahren jeden Abend in der Schweiz unterwegs. Zum Glück bin Ich noch nicht geblitzt worden, obwohl Ich ab und zu zeimlich schnell bin.
Ciao
 Nils
27.04.2003, 16:53 Uhr
zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
bin schweizer, kann dir aber nicht sagen wie das mit grenz-übergreifenden massnahmen so vor sich geht. schätze aber das kommt auf die deutsche verwaltung an, da die zuständige schweizer stelle ja keine amtliche gewalt in deutschland hat.
ich hab von ähnlichen geschichten aber mit der französischen polizei gehört. die behandeln solche sachen sehr willkürlich und da sie sowieso nicht so gut auf die schweizer kollegen zu sprechen sind verlaufen sich solche sachen meist im sand.
zum thema tempo-limit: autobahn generell 120, ausserorts 80 (höher gibt's bur auf der autobahn), innerorts 50 und die meiste ausnahme-regelung denke ich wäre 60 ('offenes innerorts' sozusagen).
da ich keinen vergleich habe, kann ich nicht beurteilen ob die polizei bei uns strenger ist als in deutschland, aber die geschichte über die bestrafung von einem 1km/h über dem tempolimit halte ich für eine legende (zumindest wurde meine mutter, als sie mit 6 km/h zuviel erwischt wurde mit 40 Franken, also für eine geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h, bestraft). meist werden eben 5 km/h toleriert, so weit ich weiss. normalerweise fahren die meisten aber auch so '10 mehr', also 60 bei erlaubten 50 usw. ...also den deutschen verhältnissen doch sehr ähnlich, nicht?
 miki
14.05.2003, 16:30 Uhr
zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
Wurde mit 33 KMH zu schnell in der nähe von
Bern geblitzt jetzt drohen mir 600 Chfr ( 400 Euro) und 1 Monat
Fahrverbot Schweiz. Und das trifft mich sehr
hart weil ich in der schweiz arbeite.
 Natalie
28.08.2003, 21:25 Uhr
zu: Geschwindigskeitsverstoß in der Schweiz
Bin innerorts mitt 66 km/h geblitzt worden. Muß Strafe von 250 sfrs. bezahlen. Bin noch in der Probezeit. Wird das nach Deutschland gemeldet und hab ich da nun eine Nachschulung zu befürchten?
Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?
Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen
Als Geradeausfahrer immer durchfahren
Nach der Regel "rechts vor links" fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Der gelbe Pkw muss warten
Ich muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Sie dürfen
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
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