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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern paula2006
10.11.2015, 18:35 Uhr

Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Hallo zusammen,
ich verstehe nicht, was es bedeuten soll, wenn es heißt, nach einem A Verstoß in der Probezeit würde sich die Probezeit verdoppeln bzw. um 2 Jahre verlängern â EURO¦.
Ich habe die Probezeit schon fast 1 1/2 Jahre überstanden, nun eine Drogenfahrt mit Straßenverkehrsgefährdung begangen â EURO¦. Wenn ich die FE zurück bekomme, wie lange habe ich dann noch Probezeit?? 4 Jahre oder 2 1/2 Jahre ?? Un würde es helfen, die Rechtskraft eines Urteils hinauszuzögern ???

Vielen Dank für eure Hilfe !!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.11.2015, 09:45 Uhr

zu: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Dann hast du noch 2,5 Jahre. Rauszögern hilft nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
19.07.2016, 13:54 Uhr

zu: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ???

Wozu sollte das Hinausszögern gut sein?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- in gleicher Richtung fahren

- entgegenkommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen