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 ubo25
02.04.2012, 21:59 Uhr
Ape 50 25Km/h gedrosselt ab 16.01.2013
Hallo,
warscheinlich ein Sonderfall.
Ich bin 55 Jahre alt und nehme am Straßenverkehr als Mofa-Fahrer teil. Um meine wöchentlichen Einkäufe im Ländlichen erledigen zu können, fahre ich einen 50ccm Roller, welcher auf 25Km/h gedrosselt ist und einen Einachswagen zieht, welcher mit guter Beläuchtung links und rechts Rücklicht, Bremslicht und Blinker versehen ist. Vor kurzem hilt mich die Polizei an und belehrte mich, dass ich für den Anhänger eine Betriebserlaubnis benötige. Darauf hin rief ich die zentrale Zulassungsstelle an, wo man mich an den TÜV verwies. Dort teilte mir der Ingineur mit, dass es nicht am Anhänger scheitern wird sondern dass es wohl keine zugelassene Anhängekupplung gibt. Daher stellt sich mir nun die Frage, ob ein Ape 50 von Piagio auf 25Km/h gedrosselt ein ersatz sein kann, auch über den 16.01.2013 hinaus.
Gruß ubo25

 Peg 
03.04.2012, 14:51 Uhr
zu: Ape 50 25Km/h gedrosselt ab 16.01.2013
Bist du überhaupt in Besitz einer Fahrerlaubnis?
Denn wenn du bislang ausschließlich als Mofa-Fahrer am Verkehr teilnahmst, brauchst du ja (auf Grund deines Alters) ja nicht einmal eine Mofaprüfbescheinigung - die für den Ape50 auch nicht ausreichen würde.
 Peg 
04.04.2012, 15:34 Uhr
zu: Ape 50 25Km/h gedrosselt ab 16.01.2013
Es ist so, dass du für den Ape50 schon jetzt die Führerscheinklasse S besitzen müsstest.
Würdest du die nach der Reform erlangen wollen/müssen, würde diese Klasse den Namen AM tragen.
»
Neue Klasse AM ab 16 Jahre: zwei- und dreirädrige KleinkraftÂräÂder sowie vierrädrige LeichtkraftÂfahrzeuge bis 45 km/h, 50 Kubik bzw. vier kW. Diese Fahrzeuge fielen vorÂher in die Klassen M und S.«
Quelle: http://www.motorrad.net/2013/führerschein-refor
m-2013-wichtigsten-änderungen.html
Das Problem, vor dem nicht wenige Möchte-gern-Besitzer dieser Klasse stehen, ist: Es gibt kaum Fahrschulen, die ein entspr. Fahrzeug besitzen. :o(
Oft werden deshalb schon die Fzge der Fahrschüler für die Ausbildung eingesetzt. Dass das zuvor eine Absprache mit der Versicherung nötig macht, ist klar.
Hättest du aber schon nun einen Führerschein für die Klasse B, oder die alte Klasse 3, wäre die Fahrerlaubnis darin erhalten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?
Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege
Entgegenkommende Kraftfahrzeuge
Entgegenkommende Radfahrer
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?
Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen
Nur Warnblinklicht einschalten
Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte
Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?
0130
110 oder 112
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