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 XxXx_Playa_xXxX
12.12.2009, 11:50 Uhr
Was kann auf mich zukommen?
Hallo Forum,
Situation ist folgende:
Ich musste, bevor ich meinen Führerschein gemacht habe, an der MPU teilnehmen, wegen fahren ohne führerschein mit 1.14 promille, und noch wegen einer sache, wo ich in der schule dabei erwischt wurde 1gramm marihuana zu kaufen. MPU beim ersten mal bestanden, unter der auflage dass ich an einem aufbauseminar teilnehmen muss. nachdem ich den führerschein bekommen habe, habe ich mich direkt am zweiten tag mit 0.3 promille erwischen lassen. natürlich auf den führerschein angestoßen :( habe denn an einer nachschulung teilgenommen und die probezeit wurde um 2 jahre verlängert :( und wieder eine woche später wurde ich geblitzt (29 zu schnell,außerhalb einer geschlossenen ortschaft). und jetzt, nach 2 jahren führerschein, wurde ich wieder geblitzt :( war zwar auch außerhalb einer geschlossenen ortschaft, aber in einer 50er zone. ich weiß nich wie schnell ich war, da ich aus reflex abgebremst habe. ich vermute auf dem tacho standen ca 83 km/h.
könnt ihr mir vielleicht sagen was auf mich zukommen kann? finde sonst nichts direkt dazu... wär super von euch
beste grüße und vielen dank im voraus

 Ellysa
13.12.2009, 00:21 Uhr
zu: Was kann auf mich zukommen?
Ist der Führerschein dann nicht weg, wenn es mehr als 20 km/h zuviel waren? Aufbauseminar hatte er ja schon und ist ja nach meiner Rechnung dann immer noch in der Probezeit.
 tolu
23.12.2009, 00:53 Uhr
zu: Was kann auf mich zukommen?
hoffentlich kommt einsicht auf dich zu und kehrt dann bei dir auch ein. sonst kommt in zukunft eine lange zeit ohne FS auf dich zu.
 thuglife83
04.01.2010, 09:22 Uhr
zu: Was kann auf mich zukommen?
vielleicht hilft dir auch folgender Link etwas weiter:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/bussgeld
katalog2009
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

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Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Die Regel "rechts vor links"
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
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Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
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