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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern barkeeper79
16.11.2009, 21:08 Uhr

Wiederholungstäter

Hallo zusammen,

kurze Schilderung: Trunkenheitsfahrt 2003 mit 1,79 Promille -> Führerscheinentzug MPU etc.

Nun, leider, erneut so ein Fall: 15.10.2009 Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille voraussichtlich (Blutuntersuchung liegt noch nicht vor)

Was wird auf mich zukommen. Kostenmäßig?
Länge der Sperrfrist etc...

Vielen Dank im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien81
18.11.2009, 00:34 Uhr

zu: Wiederholungstäter

Na das liegt im ermässensspielraum der behörde!!!!

Aber kosten sind da das kleinste problem!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nurse
20.11.2009, 22:31 Uhr

nichts gelernt

Da scheint ja die MPU nichts geholfen zu haben?
Alkohol am Steuer ist ein absolutes "no go".
Vielleicht mal eine Beratung in einer Suchtambulanz einholen?
Gut gemeinter Rat von mir.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 13:50 Uhr

Kein Ermessen!

Hier hat die Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen. Es ist die zweite Fahrt unter Alkoholeinfluss. Die Höhe der Promillewerte spielt keine Rolle. Nach § 13 Nr. 2 b FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde vor Neuerteilung eine MPU anordnen.

Sperrfrist und Geldstrafe liegen im Ermessen des Tatrichters und entziehen sich meiner Kenntnis. Die Sperre beträgt jedoch mindestens 6 Monate. Ich würde mich so auf 30 Tagessätze einrichten. Die Höhe der Tagessätze berechnen sich aus deinen Bruttoeinkünften.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- überholt werden

- geparkt werden

- gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

Keine Kraftstoffdämpfe einatmen

Möglichst randvoll tanken