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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ironwill25
17.08.2009, 16:51 Uhr

Darf meine Freundin den Motorradroller fahren?

Hallo

Mich tangiert das in Bezug auf die FE nicht aber wir haben einen Honda Spacy (125er) der als Motorrad zugelassen ist!

Ich habe alle Klassen, somit kein Problem. Aber ich weiß, das meine Freundin damals den Roller drosseln lassen musste auf 80 km/h bis sie 18 war. Danach durfte sie ihn aufmachen auf 125.

Sie sagt zu mir, sie hätte den damailigen 1b gemacht. Meiner Meinung nach ohne nachgelesen zu haben, darf sie doch dann max nur 80er fahren!? Oder gibt es dort eine Änderung oder Anpassung? Sie hat jetzt den EU FS/ FE

Gruß, ironwill25

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ironwill25
18.08.2009, 23:59 Uhr

re:

Sie hat A1 und M makiert (seit 1998)
demnach darf sie den Roller fahren oder?

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20.08.2009, 02:03 Uhr

zu: Darf meine Freundin den Motorradroller fahren?

geht auch mit dem alten 3er, sofern vor dem 1.4. 1980 erworben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Geschwindigkeit vermindern

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Bremsbereit sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen