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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vivien
26.04.2009, 08:25 Uhr

Werden australische FAHRSTUNDEN in deutschen Fahrschulen ang

Hallo,

Ich befinde mich zur Zeit seit ca 5 monaten in Australien und wuerde hier gerne ein paar Fahrstundne mit einem Bekannten nehmen und mir diese dann in meiner Fahrschule in Deutschland anrechnen lassen.
Ich habe naemlich fast alle theorie stunden in meiner fahrschule hinter mir und muss noch die theoriepruefung machen..Praxisstundne hatte ich noch keine,deshalb moechte ich diese in Australien machen und dann nur noch ein paar in Deutschland machen muessen bevor ich dort die Pruefung ablege.
GEHT DAS?
freue mich ueber jede Antwort!
vivien

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.04.2009, 10:35 Uhr

zu: Werden australische FAHRSTUNDEN in deutschen Fahrschulen ang

nöö, geht nicht. die fahren ja auch auf der falschen strassenseite.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
26.04.2009, 23:41 Uhr

zu: Werden australische FAHRSTUNDEN in deutschen Fahrschulen ang

Üben kannst du schon. Das spart ja dann in Deutschland Fahrstunden, wo dir auch nur beigebracht würde, wie du schaltest usw. Aber richtig mitnehmen geht nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden