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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blodkult
03.02.2009, 15:48 Uhr

Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Hallo, ihr!

besitze seit fast einem Jahr den A1 Führerschein und möchte demnächst meinen B beginnen. Ich wollte mich jetzt mal informieren, wie es denn aussieht und was ich nun für Vor- bzw. Nachteile hab, wenn ich jetzt die Erweiterung durchführe. Vorallem interessiert mich, ob es mich im Verhältnis zu jemandem, der nicht als Erweiterung sondern als Erstwerwerb den Führerschein macht, weniger kostet.
Gruß
Blodkult

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 15:54 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Du musst nur 6 statt 12 Grundunterrichte in der Theorie besuchen. Ob bzw. in welchem Umfang sich dadurch die Grundgebühr ermäßigt, musst du deinen Fahrlehrer fragen. Das ist frei verhandelbar.

Bei der praktischen Ausbildung ändert sich durch den Vorbesitz von A1 nichts.

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03.02.2009, 15:57 Uhr

-

Und bei der Prüfung, ändert sich da ws?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 16:03 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Bei der Theorieprüfung bekommst du nur 20 statt 30 Fragen, darfst dafür aber auch nur 6 statt 10 Fehlerpunkte haben.

Preislich ändert sich nichts.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Ein Zonenhaltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Vorfahrtstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen