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 juja
14.01.2009, 17:48 Uhr
4.praktische Prüfung^^
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage, bin schon ganz verzweifelt... Habe letztes Jahr im April angefangen mit dem Führerschein, die Theorie schnell durchgezogen und Anfang Juli dann Theorieprüfung bestanden. Die darauffolgende praktische war absoluter Horror, ich war einfach noch nicht so weit und viel zu unsicher. Habe dann in den Sommerferien einen 2.Versuch gemacht, wo ich aber das 30er Zonen Schild nicht gesehn hab und insgesamt viel zu schnell gefahren bin. Also wieder selber Schuld :(
Bis zur dritten Prüfung hab ich mir dann Zeit gelassen, viele Fahrstunden gemacht und mich eigentlich sehr sicher gefühlt. Leider bin ich bei einer Kreuzung, an der ich links abbiegen musste, in die Kreuzung reingefahren und musste warten, als es dann soweit war und das Auto vor mir endlich abgebogen ist und ich auch gefahren bin hatte die Ampel gerade auf Rot umgeschalten und es hieß zum dritten Mal durchgefallen. Dies war vor ca. einem Monat.
Jetzt wüsste ich gerne, wie lange die ganzen Sachen wie Sonderfahrten etc gültig sind, die ich alle letztes Jahr im Sommer gemacht habe. Weil jetzt aufgeben wär auch nicht richtig.
achja, und ob es hier irgendwem genauso ging und was euch geholfen hat?

 carhol
14.01.2009, 19:13 Uhr
zu: 4.praktische Prüfung^^
die theo prüfung ist ein jahr, der rest 2 jahre gültig.
mfg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen
Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen
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