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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
20.11.2008, 10:09 Uhr

Händler-Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf

Halloo,
undzwar geht es um einen Gebrauchtwagen, den ich vor gut 3 wochen gekauft hab (bei einem Händler, nicht von privat). Nun leuchtet jedoch seit ca. 2 Wochen manchmal die Batteriekontrollleuchte, ich schätze der Lima-Regler ist defekt.
Kann ich jetzt einfach zum Händler gehen und der wird das kostenlos reparieren bzw. mir kostenlos einen Ersatz-lima-regler einbauen?
Schließlich habe ich das Auto erst vor gut 3 Wochen gekauft... Oder zählt der Lima-Regler als Verschleißteil?
(Im Vertrag steht "Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen")

Wollte erstmal hier fragen, um vorab sicherzugehen ob's möglich ist. Möchte mir die unnötige Herumfahrerei ersparen :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
21.11.2008, 19:48 Uhr

zu: Händler-Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf

Also ich würde hingehen und das machen lassen. Schau, dass sie nicht versuchen dir dafür ein Geld abzuknöpfen.

Verschließteile sind eher Glühbirnen, Reifen, die Batterie selbst. Wobei ich mir das auch nicht gefallen lassenwürde wenn soetwas nach 3 Wochen hin ist...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich darf durchfahren

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht wenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind