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bolek
15.10.2008, 18:41 Uhr
Kann jemand helfen??
Hallo Zusammen,
ich hab da mal´ne Frage...Und zwar habe ich am 14.05.2008 ein Schreiben bekommen, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 22km/h überschritten habe. Ich habe dann dieses obligatorische Schreiben, ob man den Verstoß zugibt o. nicht ausgefüllt u.dann wieder zurückgeschickt.
Seitdem hab ich nichts mehr gehört von denen.
Kann mir jemand von euch sagen, wann diese Strafe verfällt??
Vielen Dank im voraus!
LG
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren
Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren
In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte
Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?
Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab
Sie biegen voreinander ab
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist das Ãœberholen verboten?
Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken
Wenn die Verkehrslage unklar ist
Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende
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