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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern easy-freezy
06.10.2008, 14:15 Uhr

wie geht das jetzt mit tüv und fahrschule?

ich habe ne wichtige frage, auch wenn die sich als dumm herausstellt   , kann ich zum tüv gehen und den theorie test machen wann ich will (innerhalb der öffnungszeiten)?
oder muss ich erst zur fahrschule dort einen termin für die prüfung bei tüv machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ullib
06.10.2008, 15:57 Uhr

zu: wie geht das jetzt mit tüv und fahrschule?

Hallo,
bei uns in Hamburg ist es so, dass mehrere Prüfungstermine pro Tag an 4 verschiedenen Orten angeboten werden. Hingehen kannst du zu welchem du willst. Mitbringen musst du die Bescheinigung über deine abgeleisteten Theoriestunden, die dir die Fahrschule ausstellt. In meiner Fahrschule wurde das dem TÜV sogar online übermittelt.
Frage deinen TÜV-Stelle oder deine Fahrschule, wie das bei euch geregelt ist.

Grüße

Ulli

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.10.2008, 20:57 Uhr

zu: wie geht das jetzt mit tüv und fahrschule?

es geht dir wohl darum, die theo prüfung ohne einverständnis deines fl zu machen.
das geht nicht weil er eine ausbildungsbescheinigung ausstellen muss ohne die du nicht geprüft werden darfst.
den organisatorischen ablauf wird dir dein fl sagen können, da es in den regionen unterschiedlich gehandhabt wird.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern easy-freezy
06.10.2008, 22:27 Uhr

zu: wie geht das jetzt mit tüv und fahrschule?

nene darum ging es mir nich carhol, trotzdem danke. ich wollte nur wissen ob ich zu meiner fahrschule muss und mir dort nen termin für die theoret. prüfung beim tüv machen soll. weil mein bruder sagte mir ich kann hingehen wann ich will hauptsache tüv hat offen und mit allen papieren, alle 14 std hab ich schon wollte nur sicher gehen. wollte mir den langen weg bis zur fahrschule ersparen wegen der frage.
wohne übrigens in mönchengladbach, etwas weiter weg ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen