Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern x0n!c
28.05.2008, 22:31 Uhr

Mofaführerschein

Hallo,
vielleicht gabs dieses thema schonmal doch ich hab einfach mal auf die schnelle eins eröffnet. Undzwar möchte ich gerne wissen ob ich mit einem Mofaführerschein auch z.b eine 50ccm Zündapp 5 gang fahren darf oder nur eine Automatik mit Pedalen zum treten? Hoffe auf antworten danke im voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.05.2008, 23:23 Uhr

zu: Mofaführerschein

du darfst alle mofa`s fahren (max 50ccm und v-max 25 km/h)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
29.05.2008, 16:40 Uhr

zu: Mofaführerschein

Wichtig ist auch noch, daß keine Möglichkeit besteht eine zweite Person mitzunehmen!

Mofa dürfen nur alleine gefahren werden!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.05.2008, 16:42 Uhr

zu: Mofaführerschein

Eine Zündapp mit 5 Gängen dürfte kaum ein Mofa sein. Mir ist zumindest kein Mofa mit mehr als 2 Gängen bekannt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
30.05.2008, 11:03 Uhr

zu: Mofaführerschein

Das ist wohl wahr!

Für mich klingt das auch eher nach einem Moped!

MoFa = MotorFahrad = 25 km/h
MoPed= Motor und Pedale = mehr als 25 km/h

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

In Einbahnstraßen

Wo rechts das Parken verboten ist