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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.05.2008, 01:05 Uhr

zu: Firmenroller Pizza Joey´s angehalten "friesiert"

Hallo, willkommen im Forum.
Auf Dich wartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

Über das genaue Strafmaß lassen sich nur schwer Aussagen treffen, da das in der Hand des Richters liegt.
Also, reine Spekulation:
- Geldstrafe 20 - 30 Tagessätze (ein TS= ein Dreißigstel des Monatsnettoeinkommens; bei Anwendung von Jugendstrafrecht Sozialstunden).
- Entzug der FE/ Sperre als Ersttäter unwahrscheinlich
- 7 Punkte im VZR

und ferner: Anordnung eines Aufbauseminars, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.05.2008, 11:02 Uhr

zu: Firmenroller Pizza Joey´s angehalten "friesiert"

>> Bin normal gefahren 50er Zone mit 45 km/h. <<
>> Der Tacho an dem Roller war kaputt also ich selber könnte ja nicht wissen wie schnell der fährt. <<

ohne kommentar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.05.2008, 17:17 Uhr

zu: Firmenroller Pizza Joey´s angehalten "friesiert"

Such dir einen guten Anwalt und verklag schon mal deinen Arbeitgeber. Das sieht im Strafverfahren dann gut für dich aus.

Wenn du nicht gegen den Arbeitgeber vorgehst und nur sagst, der hat das gemacht und du wussstest nichts davon wird man dir weniger glauben als wenn du das mit einer Klage/Anzeige untermauerst.

Ganz Ohne wirst du aber wohl nicht davonkommen...

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Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren