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 janmarcel
02.03.2008, 22:09 Uhr
Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund
Hallo,
Ich bin im Dezember letzten Jahres geblitzt worden. Ich befinde mich in der Probezeit. (Bundesland NRW)
Einige Fakten: Der Wagen ist auf meinen Vater angemeldet, ich aber als Fahrer auch eingetragen.
Ich habe aber keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.
Nun hat mein Vater sich durch SMS gemeldet und gesagt, dass ein Brief von der Polozei gekommen sei. Er hätte sich informiert und meinte in dem Fall wäre ein Bußgeld zu bezahlen und an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Überschrittene Geschwindigkeit: 23 km/h (innerhalb einer geschlossenen Ortschaft)
FRAGEN dazu:
Das Bußgeld wird er wohl bezahlt haben(?), da er mich dazu nicht kontaktierte und ich selbst persönlich auch keinen Brief von der Polizei bekam.
Habe also bisher weder etwas bezahlt, noch an einem Aufbauseminar teilgenommen.
Kernfrage: Hat er mich überhaupt als Täter angegeben? Grund: Ich selbst habe bis heute (2. März 2008) keinen Brief oder Meldung von der Polizei bekommen...
Ist der Fall für mich jetzt also verjährt?
Oder meldet sich die Polizei dann einfach nicht bei mir persönlich???
Die haben meinen Vater ja kontaktiert, aber können die mir die Fahrerlaubnis denn wegnehmen, wenn sie mich persönlich nie kontaktiert haben, sondern nur meinen Vater?
Was denkt ihr darüber? Ist es nicht für die Polizei auch auffälig, dass der Mann auf dem Foto viel jünger aussieht?
Vielen Dank für eure Hilfe

 Crashkid 
02.03.2008, 22:17 Uhr
zu: Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund
<<Kernfrage: Hat er mich überhaupt als Täter angegeben?>>
Es gibt da eine tolle Erfindung. Sie nennt sich Telefon. Damit kannst du deinen Vater erreichen und ihn selbst fragen. Oder erwartest du, dass irgendjemand in diesem Forum hellsehen kann?
 to
02.03.2008, 23:23 Uhr
zu: Geblitzt in der Probezeit - besonderer Hintergrund
Wenn Dein Vater sich per SMS bei Dir wegen der Sache meldet....
...warum rufst Du ihn nicht zurück und fragst ihn?
Deine Art und Weise Beziehungen zu pflegen, mutet etwas merkwürdig an.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte
Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?
Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar
Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde
Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde
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