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05.11.2007, 15:28 Uhr

das 2. mal geblitzt in der probezeit

wurde jetzt das 2. mal in der probezeit gebiltzt. Das 1. mal waren es 9 km/h zu schnell innerorts und das 2. mal vor kurzem waren es 17 km/h zu schnell.

Meine frage is nun, sind das a oder b verstöße? hab ich mit weitern massnahmen zu rechnen? also nachschulung oda so?

lg
thaichicken

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
05.11.2007, 15:33 Uhr

zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit

Schlimm wird's erst ab 21 km/h - trotzdem solltest Du während Deiner Probezeit ein klein weniger langsamer unterwegs sein. (Und auch nach der Probezeit kann dies keineswegs schaden.)

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05.11.2007, 15:34 Uhr

zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit

Geschwindigkeitsverstöße von 20 kmh oder weniger sind weder A noch B Verstösse. Passiert also nichts.

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05.11.2007, 15:35 Uhr

zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit

mal wieder ne Minute zu langsam :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
05.11.2007, 15:56 Uhr

zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit

Macht nix - und ich hab gedacht, bei meinem langen Text ist sicher jemand anders schneller; tja, so kann man sich täuschen.

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06.11.2007, 21:47 Uhr

zu: das 2. mal geblitzt in der probezeit

dann bin ich ja erleichtert und eine lehre wars mir auch :)

danke für die schnelle antwort

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