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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MoeSiz
07.10.2007, 14:51 Uhr

Lohnt sich ein Einspruch???

Hallo!
Ich wurde gestern von der Polizei angehalten, da ich mit meinem 50 cm3 Roller auf einem Fahrradweg gefahren bin, der nur für Mofas freigegeben ist. Auf diesem Radweg passierte ich eine rote Ampel. Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt. Die rote Ampel kostet mich wahrscheinlich auch noch ein paar Punkte. Ist das gerechtfertigt beides Anzuzeigen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
07.10.2007, 15:38 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

ein ganz klares ja sind ja beides eindeutige verstösse!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.10.2007, 19:14 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

wenn Du die beiden Verstöße begangen hast, warum denn nicht?
Was war denn das für eine Ampel?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
08.10.2007, 16:07 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

>>Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt.<<

Richtig so! Was machst' auch so'n Blödsinn?
Oder anders gesagt: Wenn Du Blödsinn machst, dann hab auch den Mumm, zu den Folgen zu stehen!

..zum Seitenbeginn

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Mit verschmutzter Fahrbahn

Mit starken Regenschauern

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Über Schachtdeckeln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An innerstädtischen Kreuzungen

An Baustellen

An Einmündungen von Feldwegen