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LadyWolverine
05.09.2007, 18:59 Uhr
Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
Hallo zusammen,
ich habe heute vor meinem Fitnessstudio geparkt, das ich seit gestern besuche (kenne also die Gegend noch nicht so) und prompt einen Strafzettel erhalten, weil ich keine Parkscheibe eingelegt hatte, wie mir eine Dame im Studio erläuterte. Das Problem ist, dass ich es gar nicht gesehen hatte, dass ich eine einlegen musste...
Es stand zwar ein Schild da, aber erst nach der nächsten Querstraße (hab ehrlich gesagt so weit auch nicht geschaut). Das Schild für "meinen" Straßenabschnitt stand ca. 150 - 200 m weiter vorne mit dem "Rücken" zu mir.
Normal kann man davon ausgehen, dass ich das Schild im vorbeifahren vor dem Parken hätte sehen müssen, da ich aber aus der Gegenrichtung kam und in Höhe des Parkplatzes gewendet habe um dort zu parken, bin ich ja nichtmal dran vorbeigekommen...
Kann ich dagegen Widerspruch einlegen oder muss ich resignieren?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Lady
jules17
05.09.2007, 19:42 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
naja du kannst schon Widerspruch einlegen...vielleicht sogar mit Erfolg...aber die paar Euros? zahlen und gut...
Andreas Wismann
05.09.2007, 21:34 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
Immerhin war es ja ausgeschildert.
Wenn man wendet, muss man sich wegen des Parkens genauer informieren. Das heißt auch, mal ein paar Meter zurückzugehen und Schilder zu suchen, denn man könnte ja sonst IMMER wenden und angeben, dass man kein Schild gesehen hat.
durbanZA
06.09.2007, 09:44 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
Wenn der Einspruch nicht durchkommt, erhöhen sich Deine Kosten um ca. 25 Euro. Bei dem geringen Betrag meiner Meinung nach ein zu großes Risiko. Von dem Autofahrer wird verlangt, daß er sich informiert, ob er auf dem gefundenen Parkplatz parken darf. Zumutbar ist demnach, wenn er eine Strecke von bis zu 300m laufen muß, um eventuell für ihn geltende Schilder zu bemerkten.
mfG
Durban
durbanZA
06.09.2007, 13:42 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
hm... ich such mal...
alles in allem, wenn es hier lediglich um 5 Euro geht, würde ich zähneknirschend zahlen...
Speedy
06.09.2007, 13:45 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
sehe es als Lehrgeld :o)
1 Schachtel Kippen weniger und die 5 Euro sind wieder hereingeholt ... *gg*
LadyWolverine
06.09.2007, 15:01 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
In der Bußgeldordnung steht, dass sich der Betrag auf 15 Euro beläuft, weil die vorgegebene Maximalparkdauer 2 Stunden beträgt... Naja, immer noch nicht extrem viel Geld, aber wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht wert... Blödes Sprichwort an dieser Stelle, ich weiß...
Aber das mit der Wiederholung der Schilder in vernünftigen Abständen wäre gar nicht mal schlecht! Also da die Erfolgsgarantie wohl relativ gering ist, werde ich den Wisch wohl bezahlen... :-/
durbanZA
06.09.2007, 15:30 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
Hm, entsprechende Urteile habe ich auf die Schnelle jetzt nicht gefunden, aber andere Quellen, die sich auf jene Urteile beziehen. Dort spricht man immer wieder von einer Strecke von 300m, die dem Autofahrer zuzumuten ist; also 150m in jede Richtung. Diesbezüglich korrigiere ich mich daher.
Ein Zonenhalteverbot war das aber nicht, oder?
Aimee
06.09.2007, 22:37 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
wenn man widerspricht, dauert es nur, geht an die nächsthöhere Stelle, die schreiben ähnliches, berechnen Bearbeitungsgebühr ...
Ich hab das mal gemacht als ich einen Strafzettel bekam, wegen drei Tage über dem TÜV, den Werkstatt-Termin schon in der Tasche.
Hat nichts genützt. Am Ende waren's glaube ich knapp 180 Euro.
Dumm gelaufen.
Aimee
minho
07.09.2007, 17:44 Uhr
zu: Parkscheibe nicht eingelegt -> Widerspruch möglich?
und wenn der antrag doch durchkommt, kostet das auch 20€ ;) das gleiche problem hatte ich auch, nur noch ein bisschen dümmer...
hatte damals auf meinem roller (!!!) keine parkscheibe...und weil ich dann lieber auf einem autoparkplatz geparkt habe, anstatt alle fahrradständer zu blockieren, sollte ich dann auch zahlen...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?
Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen
Die Kreuzung möglichst schnell überqueren
Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen
Ich muss den roten Pkw vorbeilassen
Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Straßenkreuzung und -einmündungen
Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden
An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
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