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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kadda
04.09.2007, 18:54 Uhr

Von B17 zum EU-Führerschein?

Ich hätte auch mal ne Frage, ich bin seit Sonntag 18 und hab den B17 schein gemacht und jetzt weiß ich nicht wo ich den Antrag auf einen EU-Führerschein stellen muss, bei der Ortsverwaltung dem TÜV oder wo?...und soll ich dann da einfach vorbeifahrn oder muss ich mich dafür anmelden oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
04.09.2007, 19:01 Uhr

zu: Von B17 zum EU-Führerschein?

Nicht beim TÜV, sondern bei der Führerscheinstelle musst Du die FE abholen.

Am besten rufst Du dort an und fragst, ob der EU-Schein beantragt werden muss, oder ob Du ihn einfach so abholen kannst. Das ist regional unterschiedlich, habe ich gehört. Bei uns kannst Du ihn jedenfalls ohne Beantragung abholen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Nötigenfalls herunterschalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren